Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Übertragung eines Facebook-Accounts
Das Amtsgericht Brandenburg hat mit Urteil vom 31.01.2018 (Az.: 31 C 212/17) entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch gegen seinen ehemaligen Mitarbeiter auf die Untersagung oder auf die Vornahme von Änderungen an einem während der Beschäftigungszeit angelegten Facebook-Accounts hat. Der Arbeitnehmer hatte auf dem Account neben privaten Fotos auch Informationen zu den Produkten des Unternehmens des Arbeitgebers gepostet sowie dessen Website unter dem Punkt „zusätzliche Kontaktinfo“ verlinkt.