Streit um Adblock Plus geht weiter
Das Blocken von Werbung auf Internetseiten mithilfe von Adblock Plus ist zulässig, da es sich um keine geziele Behinderung der Werbenden handelt bzw. diese sich ohne größeren Aufwand vor Adblockern schützen können und jeder Nutzer selbst entscheidet ob er diesen installiert. In dem Streit um den Anbieter Adblock Plus Eyeos wird es jedoch wohl zu einer Revison vor dem Bundesgerichtshof kommen.