OLG München zur Presseähnlichkeit des Münchener Stadtportals
Das OLG München schloss sich nun dem LG München I an und erklärte das Münchener Stadtportal "muenchen.de" für zu presseähnlich und damit für wettbewerbswidrig. Die umfangreichen Inhalte auf dem Portal, die auch Werbung beinhalten, würden den Erwerb von Zeitschriften bzw. Zeitungen entbehrlich machen. Folglich muss die Stadt ihr Online-Portal grundlegend ändern.