Bundeskartellamt gegen Facebook
Nicht erst seit Einführung der DSGVO steht Facebook in massiver Kritik. Nun hat das soziale Netzwerk nicht mehr nur mit den Datenschützern zu kämpfen (wir berichteten), sondern auch mit den Wettbewerbshütern aus dem Bundeskartellamt: Durch die Nutzung von Facebook, Instagram und WhatsApp und auch des Einbettens des „Gefällt-mir“-Buttons auf Webseiten Dritter würden umfassend Daten der einzelnen User gesammelt. Auch wenn dies für jeden einzelnen Dienst alleine zwar noch nicht unzulässig sei, dürfe dabei allerdings keine Zusammenführung der Daten aus den einzelnen Diensten ohne Einwilligung der Nutzer erfolgen; dies wäre nur mit eine ausdrücklichen dahingehenden Zustimmung möglich. Die Ablehnung einer solchen Zusammenführung dürfe dabei aber nicht dazu führen, dass der User in der Nutzung einzelner Dienste Einschränkungen erfährt.