Bundesliga zeigt Livestreams die Rote Karte
Hierzulande sind Live-Rechte an den Bundesligen an Sky (ehemals Premiere) und die Telekom für das Internet verkauft. Wer zuschauen will, muss zahlen. Trotzdem werden auf vielen Webseiten Livestreams angeboten, über die der Internetnutzer die Fußballspiele kostenlos verfolgen kann. In der Regel sind die Livestreams Übertragungen aus dem Ausland, denn auch in diese Länder hat die Deutsche-Fußball-Liga (DFL) die jeweiligen Rechte verkauft. Doch in dieser „Rückübertragung“ sieht der DFL eine Rechtsverletzung und hat eine englische Firma beauftragt, im Internet vorhandene Angebote aufzuspüren.
Laut einer Meldung der DFL ist die Verfolgung etwaiger Rechtsverletzung seit längerem ein Thema. An die Öffentlichkeit ging man hingegen erst vor kurzem mit der Meldung, dass das Landgericht Frankfurt am Main auf Antrag des DFL eine einstweilige Verfügung gegen einen bekannten Anbieter erlassen hat, so dass dieser die Links zu den Livestreams von der Webseite entfernen musste.
Wie ist die rechtliche Betrachtung jedoch für einen Privatnutzer solcher Livestreams? „Ich denke es wird nicht viel passieren, wenn eine Privatperson einen reinen Livestream anschaut“, so Anwalt Hagen Hild. Hier zieht das Recht der Privatkopie. Es endet, wenn dem Zuschauer klar war, dass ihm die Bilder „offensichtlich rechtswidrig zugänglich“ gemacht worden sind. Anders liegt der Fall jedoch dann, wenn der Anbieter den Livestream mittels Peer-to-Peer-Technik betreibt (z.B. Musiktauschbörsen). Der Nutzer lädt nämlich gleichzeitig das bereits Betrachtete für andere wieder hoch. „Wer Livestreams selbst weiterverbreitet, schießt sich aus dem Bereich der Privatkopie heraus“, sagt Hild. Die Chance, erwischt zu werden, sei dann „nicht gering“.