IKEA-Bestellungen scheitern an Verfügbarkeit von Cent-Artikeln – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der WirtschaftsWoche

17. Januar 2023
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Wirtschaftswoche

IKEA ist wohl eines der bekanntesten Möbel- und Einrichtungshäuser und auch der Online-Verkauf boomt. Jedoch äußern immer mehr Kunden ihren Unmut wegen stornierter Bestellungen. Eine komplette Paketlieferung kann nicht versendet werden, weil ein kleiner Artikel fehlt.

Dies konnte eine Journalistin der WirtschaftsWoche im Selbsttest bestätigen. Sie bestellte zwei Mal bei IKEA online eine größere Lieferung im Wert von rund 200 Euro. Beide Male wurden die Bestellungen seitens IKEAs storniert, da jeweils ein geringwertiger Artikel nicht auf Lager war (ein Mülleimer im Wert von 3,99 Euro und eine Spülbürste im Wert von 0,70 Euro), obwohl diese bei Aufgabe der Bestellung im Onlineshop als verfügbar angezeigt wurden. Der Kaufpreis wurde jedes Mal per Vorkasse gezahlt und IKEA bestätigte die Bestellungen und den Vertragsabschluss mit einer E-Mail.

Rechtliche Einschätzung des Vorgehens von IKEA

Ein Versenden der übrigen Bestellung ist laut IKEA nicht möglich. Das Verhalten von IKEA wird als unzulässig eingestuft. „Der Verkäufer darf vom Käufer erst dann eine Zahlung verlangen, wenn der Vertrag bereits zustande gekommen ist. Es ist dagegen nicht zulässig, den Kunden erst bezahlen zu lassen und sich dann als Verkäufer zu überlegen, ob man den Vertrag annehmen will“, so Rechtsanwalt Hagen Hild im Interview mit der WirtschaftsWoche. „Der Verkäufer muss liefern, wie vereinbart. Er ist vertraglich gebunden und muss sich überlegen, wie er etwa das Problem mit der Spülbürste löst. Zur Not muss er sie auf seine Kosten nachliefern“,

IKEA begründet sein Verhalten dadurch, dass wegen der „global angespannten Warenverfügbarkeitssituation“ Aufträge teilweise automatisiert bearbeitet werden und eine individuelle Lösungsmöglichkeit deshalb nicht möglich sei.

Mögliche wettbewerbswidrige Irreführung

Während IKEA behauptet eine Stornierung der Bestellungen komme nur selten vor, häufen sich die negativen Bewertungen von Kunden. Dieses Verhalten des Möbeleinrichtungsunternehmens sorgt nicht nur für Frust bei seinen Kunden, sondern stellt unter Umständen auch, spätestens nach Aufforderung an den Verbraucher zu leisten, eine wettbewerbswidrige Irreführung dar.

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