Keine AfD auf dem Corso Leopold: Partei erwägt Klage – Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild im Interview mit der tz

30. Mai 2016
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Der umstrittenen Partei „AfD“ weht Wind aus allen Ecken Deutschlands entgegen. Erst untersagte das Münchner Hofbräuhaus die Überlassung von gemieteten Räumen für eine Veranstaltung der AfD – auch wenn diese Entscheidung vor Gericht schlussendlich wieder zurückgenommen werden musste. In Berlin versagten die Veranstalter eines Stadtfestes für Mitte Juli eine Teilnahme und gleiches Schicksal droht der Partei jetzt auch auf dem „Corso Leopold“, einem Münchner Straßenfest für Kunst und Kultur. Denn auch hier schlossen die Organisatoren die Partei von einer Teilnahme mit einem Infostand aus, obwohl sich die sonstige politische Landschaft von den Linken bis hin zur CSU präsentieren darf.

Die Veranstalter begründen ihre Entscheidung in erster Linie mit der eindeutigen Positionierung der „Alternative für Deutschland“ gegen Flüchtlinge und Muslime – ein in ihren Augen klar gegensätzliches Verständnis zum Leitgedanken des Festes unter dem Motto „Miteinander Füreinander“. Man sei sich hierbei durchaus im Klaren, bei der ausgeschlossenen Partei auf wenig Verständnis zu stoßen und habe sich für den Fall der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens bereits gewappnet und abgesichert. Und in der Tat: auch wenn ein Ausschluss auf den ersten Blick diskriminierend wahrgenommen werden könnte, ist ein erfolgreiches gerichtliches Vorgehen der AfD unwahrscheinlich. Denn da der „Corso Leopold“ eine rein privatwirtschaftliche Veranstaltung ist, „kann der Veranstalter grundsätzlich entscheiden, was und wen er dabei haben will“, so Rechts- und Fachanwalt Hagen Hild. Für eine begründete Klage sieht er keinen Raum.

Den ausführlichen Artikel zum Interview mit der tz finden Sie hier.

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