Zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen von Flüchtlingen in Tauschbörsen – Rechtsanwalt Alexander Wagner im Interview mit der taz.de
Dass Filesharing in Deutschland strafbar ist, sollte hierzulande nunmehr jedem bekannt sein. Stellt man im Internet Filme oder andere Medien zur Verfügung, kann man damit rechnen, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und abgemahnt zu werden – so will es das Gesetz.
Eine Problematik birgt hierbei unter Umständen die aktuelle Flüchtlingskrise: Asylsuchende sind mit den Gepflogenheiten und vor allem dem Rechtssystem in Deutschland eher in seltenen Fällen vertraut. Eine Urheberrechtsverletzung im Internet ist daher schnell begangen. Besonders betroffen können hierbei Helfer sein, die Flüchtlingen ihren Internetanschluss zur Verfügung stellen, denn abgemahnt wird stets der Anschlussinhaber.
Wie man sich schützen kann und was Rechtsanwalt Alexander Wagner zur Vorbeugung solch einer Abmahnung rät, können Sie hier nachlesen.