Zur Vorbeugung von Urheberrechtsverletzungen von Flüchtlingen in Tauschbörsen – Rechtsanwalt Alexander Wagner im Interview mit der taz.de

11. März 2016
[Gesamt: 0   Durchschnitt:  0/5]
1449 mal gelesen
0 Shares
taz.de

Dass Filesharing in Deutschland strafbar ist, sollte hierzulande nunmehr jedem bekannt sein. Stellt man im Internet Filme oder andere Medien zur Verfügung, kann man damit rechnen, eine Urheberrechtsverletzung zu begehen und abgemahnt zu werden – so will es das Gesetz.

Eine Problematik birgt hierbei unter Umständen die aktuelle Flüchtlingskrise: Asylsuchende sind mit den Gepflogenheiten und vor allem dem Rechtssystem in Deutschland eher in seltenen Fällen vertraut. Eine Urheberrechtsverletzung im Internet ist daher schnell begangen. Besonders betroffen können hierbei Helfer sein, die Flüchtlingen ihren Internetanschluss zur Verfügung stellen, denn abgemahnt wird stets der Anschlussinhaber.

Wie man sich schützen kann und was Rechtsanwalt Alexander Wagner zur Vorbeugung solch einer Abmahnung rät, können Sie hier nachlesen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a