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25. August 2020

Ausnahmsweise Hinweis auf fehlende Unternehmenspartnerschaft notwendig

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Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 27.08.2019, Az.: 6 W 56/19

Wird im Rahmen einer Adwords-Werbung ein fremdes Unternehmenskennzeichen verwendet, kann es in Ausnahmefällen notwendig sein, dass das werbende Unternehmen darauf hinweist, dass es mit dem Inhaber des Zeichens in keiner wirtschaftlichen Verbindung steht. Dies sei dann der Fall, wenn für den Verbraucher der Eindruck entstehen könne, dass der Zeicheninhaber ein Partnerunternehmen des Werbenden sei.

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