Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente ohne Rezept unzulässig

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen ohne Vorlage des Rezepts nicht ausgehändigt werden. Auch ein einmaliger Verstoß beeinträchtigt die Verbraucherinteressen. Die Ausnahme des § 4 AMVV setzt eine Entscheidung des behandelnden Arztes nach eigener Diagnose voraus. In Eilfällen genügt eine telefonische Unterrichtung des Apothekers über die Verschreibung.