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26. September 2023 Top-Urteil

Wer zahlt die Kosten des Verfahrens bei einem Urheberrechtsstreit?

Urteil des LG Köln vom 30.03.2023, Az.: 14 O 222/22

Legt ein Kläger schon vor dem Prozess seine Urheberschaft hinreichend dar, so kann der Beklagte sich nicht auf ein "sofortiges Anerkenntnis" nach §93 ZPO berufen, um sich den Prozesskosten zu entziehen. Dabei muss der Kläger nur einen "hinreichenden" Beweis dargelegt haben, der nicht die Qualität einer gerichtlichen Beweisführung aufweisen muss, so das LG Köln.

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