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18. Dezember 2019 Top-Urteil

Auskunftsansprüche gegen Instagram bei „Fake-Profil“

Symbol von Instagram
Beschluss des LG Frankfurt a. M. vom 18.02.2019, Az.: 2-03 O 174/18

Weil im Rahmen eines „Fake-Profils“ bei Instagram Bilder von ihr mit beleidigenden und herabwürdigenden Unterschriften hochgeladen wurden, verlangte eine Frau Auskunft über die Nutzerdaten des Profils. Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen Auskunftsanspruch nach § 14 Abs. 3 TMG bejaht, da die entsprechenden Bildunterschriften eindeutig unter die in § 1 Abs. 3 NetzDG geschützten Rechte fallen, auf welchen in § 14 Abs. 3 TMG verwiesen wird.

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