Domain-Registrar haftet nicht als Störer
Ein Domain-Registrar haftet in der Regel nach anderen Maßstäben als ein Host-Provider, da er keine Möglichkeit hat, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen und lediglich einen Second-Level-Domainnamen bereit stellt, unter dem Nutzer Inhalte einstellen können. Aufgrund dessen kann von einem Registrar lediglich eine Prüfung auf offenkundige Rechtsverletzungen verlangt werden.