Inhalte mit dem Schlagwort „§ 10 TMG“

13. Oktober 2015

Domain-Registrar haftet nicht als Störer

Ausschnitt eines Links mit einer schwarzen Maus
Beschluss des LG Frankfurt am Main vom 05.08.2015, Az.: 2-03 O 306/15

Ein Domain-Registrar haftet in der Regel nach anderen Maßstäben als ein Host-Provider, da er keine Möglichkeit hat, einzelne Inhalte zu sperren oder zu löschen und lediglich einen Second-Level-Domainnamen bereit stellt, unter dem Nutzer Inhalte einstellen können. Aufgrund dessen kann von einem Registrar lediglich eine Prüfung auf offenkundige Rechtsverletzungen verlangt werden.

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