Inhalte mit dem Schlagwort „§ 11 Abs. 1 VersVermV“

22. November 2017

Mitteilungspflicht bei Versicherungsvermittlung

Hände über einem Schreibtisch mit Unterlagen
Urteil des OLG München vom 06.04.2017, Az.: 29 U 3139/16

Vergleichsportale müssen bei der Vermittlung von Versicherungen die potentiellen Versicherungsnehmer auf ihrer Website in Textform nach § 126b BGB individuell belehren. Dem Erfordernis einer derartigen „Mitteilung“ nach § 11 Abs. 1 VersVermV wird nicht genügt, wenn die entsprechenden Informationen für den Versicherungsnehmer lediglich abrufbar sind. Auf diese Weise kann nicht sichergestellt werden, dass die Belehrung auch wirklich dauerhaft vom Versicherungsnehmer zur Kenntnis genommen werden kann.

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