Inhalte mit dem Schlagwort „§ 113a TKG“

30. April 2018

Vorratsdatenspeicherungspflicht gilt nicht für Telekommunikationsunternehmen

imaginäre Hand tippt auf einer Tastatur auf eine grüne Taste mit der Aufschrift "Vorratsdatenspeicherung"
Pressemitteilung des VG Köln zum Urteil vom 20.04.2018, Az.: 9 K 7417/17

Ein Telekommunikationsunternehmen muss Verkehrsdaten seiner Kunden nicht speichern. Auch wenn § 113a Absatz 1 i.V.m. § 311b TKG eine derartige Verpflichtung vorsieht, so scheitert diese bereits an der Unionsrechtswidrigkeit der Vorschriften. Denn es handelt sich dabei um eine Anordnung betreffend allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherung, der aber Artikel 15 Absatz 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation und damit vorrangiges Unionsrecht entgegensteht.

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