Inhalte mit dem Schlagwort „§ 134 BGB“

06. November 2013

Bei Werkverträgen in Schwarzarbeit bestehen keine Mängelansprüche

Pressemitteilung Nr. 134/2013 des BGH vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 6/13 Ein Werkvertrag, in dem vereinbart wird, dass der Werklohn bar ohne Rechnung und ohne Abführung der Umsatzsteuer gezahlt werden soll, ist gem. § 134 BGB wegen eines Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot (SchwarzArbG) nichtig. Aus einem nichtigen Vertrag kann der Anspruchsteller grundsätzlich auch keine Mängelansprüche ableiten.
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14. Oktober 2011

Das Singleleben ist für Männer (zu Recht) teurer als für Frauen!

Urteil des AG Gießen vom 26.05.2011, Az.: 47 C 12/11 Der Vertrag eines "Single-Portals", bei dem Männer für eine „Premium-Mitgliedschaft“ eine Vergütung zahlen müssen, wohingegen diese für Frauen kostenlos ist, ist nicht gem. § 134 BGB aufgrund eines Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichstellungsgesetz unwirksam. Es liegt zwar eine unmittelbare Ungleichbehandlung vor, allerdings ist diese durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt. Durch den kostenfreien Zugang zur Premium-Mitgliedschaft werden Frauen dazu gebracht, sich bei einem "Single-Portal" anzumelden.
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