Inhalte mit dem Schlagwort „§ 148 ZPO“

09. Oktober 2017

Aussetzung eines Markenverletzungsverfahrens bis zur Rechtskraft eines Nichtigkeits-Teilurteils

Time-Out
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 25.07.2017, Az.: 6 W 60/17

Sofern in einem Verletzungsverfahren über eine Unionsmarke der Beklagte Nichtigkeitswiderklage wegen des Bestehens einer älteren nationalen Marke erhebt, ist es grundsätzlich möglich, die Marke durch Teilurteil für nichtig zu erklären und den Rechtsstreit über die Verletzungsklage bis zur Rechtskraft des Teilurteils gem. § 148 ZPO auszusetzen. Eine Aussetzung des Rechtsstreits über die Nichtigkeitswiderklage bis hin zur Rechtskraft des Teilurteils ist dann aber nicht geboten, wenn zugleich eine Klage auf Zustimmung in die Löschung wegen Nichtbenutzung seitens des Klägers erhoben wurde. Grund hierfür ist, dass der Einwand der Nichtbenutzung auch einredeweise geltend gemacht werden kann und somit die für § 148 ZPO notwendige Vorgreiflichkeit fehle.

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02. September 2014

Zur Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits

Urteil des OLG Düsseldorf vom 22.05.2014, Az.: I-2 U 22/13

Die Aussetzung eines Patentrechtstreits nach § 148 ZPO wegen eines gegen ein Patent ergriffenen Rechtsbehelfs ist zurückhaltend anzuwenden. Sie kommt nur dann infrage, wenn die Vernichtung bzw. der Wiederruf des Patents nicht nur möglich, sondern auch wahrscheinlich ist. Eine zu großzügige Aussetzung würde zu einem Missbrauch von Rechtsbehelfen gegen erteilte Patente führen, sodass das Ausschließlichkeitsrecht des Patentinhabers praktisch suspendiert wäre.

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