Unzulässige Tabakwerbung in E-Mail-Newsletter
Für Tabakerzeugnisse darf gem. § 19 Abs. 3 TabakerzG im Internet und folglich auch auf Facebook nicht geworben werden. Werden auch mittels eines Urteilstenors sonstige Möglichkeiten der Werbung von Rabattankündigungen untersagt, ist hiervon auch die Werbung in einem E-Mail-Newsletter erfasst. Grund hierfür sei nach Ansicht des OLG Rostock, dass potentiell jeder Zugang zu dem Newsletter habe und demnach nicht nur eine begrenzte Öffentlichkeit mit dem Newsletter angesprochen wird.