Inhalte mit dem Schlagwort „§ 23 Abs. 1a StVO“

11. August 2017

Benutzung eines iPods durch Kraftfahrzeugführer keine Ordnungswidrigkeit

Mann sitzt hinter dem Steuer am Smartphone
Urteil des AG Rinteln vom 27.10.2016, Az.: 24 OWi 508 Js 6349/16, 24 OWi 508 Js 6349/16 (32/16)

Gemäß § 23 Abs. 1a S. 1 StVO darf der Führer eines Kraftfahrzeuges ein Mobiltelefon nicht nutzen, wenn er das Gerät hierfür aufnehmen oder halten muss. Dies gilt nicht für die Benutzung eines iPods durch den Kraftfahrzeugführer, auch wenn man mit diesem ggf. über eine Internetverbindung telefonieren könnte. Er fällt nicht unter den Begriff des Mobiltelefons, da dieser nach Herstellerangaben vordergründig des Abspielens von Musik dient.

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16. August 2016

Verbot des Fotografierens mit dem Mobiltelefon während der Fahrt

Autofahrer nimmt Selfie von sich im Auto auf
Beschluss des OLG Hamburg vom 28.12.2015, Az.: 3 Ss 155/15 OWi

Gem. § 23 Abs. 1a StVO ist es unzulässig, während der Fahrt und bei laufendem Motor ein Mobiltelefon zu benutzen, wenn dieses hierfür aufgenommen oder gehalten werden muss. Von diesem Verbotstatbestand ist nicht nur das Benutzen zum Telefonieren umfasst, sondern vielmehr jegliche Verwendung, die ein Aufnehmen des Geräts während der Fahrt erfordert. Hieraus ergibt sich auch das Verbot, sein Mobiltelefon zu halten, um damit während der Fahrt zu fotografieren.

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