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09. April 2014

Außerordentliche Kündigung bei Löschung von Daten am Arbeitsplatz

Urteil des LAG Frankfurt a.M. vom 05.08.2013, Az.: 7 Sa 1060/10

Ein Arbeitnehmer, der vorsätzlich Daten auf dem Server in seinem Betrieb löscht, verletzt selbstverständliche vertragliche Nebenpflichten. Aufgrund dessen ist der Arbeitgeber zur außerordentlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt, denn eine Fortsetzung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist ist ihm nicht mehr zumutbar.

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