Inhalte mit dem Schlagwort „§ 5 UWG“

31. Oktober 2023

Irreführende Werbung für Matratze

Zwei Hände, die die Schichten einer Bettmatratze zeigen.
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 13.01.2022, Az.: 6 U 161/21

Eine Herstellerin und Anbieterin von Matratzen darf ihre Produkte nicht mit dem Slogan „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ bewerben, wenn sie nicht ausreichend belegen kann, dass die Aussage den tatsächlichen Gegebenheiten entspricht. Insbesondere reicht es nicht aus, wenn der Geschäftsführer lediglich eidesstattlich versichert, die Angabe entspreche der Wahrheit, ohne dabei konkrete Zahlen anzugeben oder darzulegen, wie die entsprechenden Zahlen ermittelt wurden.

Weiterlesen
22. August 2023

„World’s Lightest“ muss auch tatsächlich das leichteste Gepäck sein

bunte Koffer stehen vor einem gelben Hintergrund
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 14.02.2019, Az.: 6 U 3/18

Ein Gepäckhersteller darf sein Gepäck nicht mit dem Slogan „World’s Lightest“ bewerben, wenn es leichteres Gepäck gleicher Größe von anderen Herstellern gibt. Eine solche Werbung stellt eine irreführende geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 UWG dar, so das OLG Frankfurt am Main. Weiterhin stellte das Gericht klar, dass die deutsche Gerichtsbarkeit für Werbung im Internet dann zuständig ist, wenn es sich um eine Internetseite mit der deutschen Endung „.de“ handelt, und nicht erkennbar ist, dass sich das Angebot nicht auch an deutsche Kunden richten soll.

Weiterlesen
04. April 2022

Unzulässige Werbung mit Rabattaktionen

Verschiedene Werbeplakate mit Rabattaktionen
Urteil des OLG Köln vom 03.12.2021, Az.: 6 U 62/21

Das Bewerben einer zeitlich befristeten Rabattaktion stellt dann eine irreführende geschäftliche Handlung und damit einen Verstoß gegen § 5 UWG dar, wenn im unmittelbaren zeitlichen Anschluss an die erste Aktion, ein vergleichbarer weiterer Rabatt angeboten wird. Durch die zeitliche Befristung entsteht beim Verbraucher der Eindruck, er müsse innerhalb einer kurzen zeitlichen Frist eine geschäftliche Entscheidung treffen. Wird nach Ablauf der Frist weiterhin der reduzierte Preis verlangt, wird der Verbraucher in seiner Erwartung getäuscht. Ein Verstoß gegen § 5 UWG liegt außerdem auch dann vor, wenn bei zeitlich befristeten Rabattaktionen für den Verbraucher nicht erkennbar ist, dass es sich um individuell zugeschnitten Fristen handelt.

Weiterlesen
22. November 2021

Lockangebot zur Kontaktaufnahme durch Mobilfunkanbieter irreführend

Callcentermitarbeiter im Anzug mit Headset lügt am Telefon
Urteil des OLG Frankfurt am Main vm 16.09.2021, Az.: 6 U 133/20

Ein Mobilfunkanbieter bot dem Kläger zusätzliches Datenvolumen an, wenn er zurückriefe. Dieser hatte zuvor seinen Mobilfunkvertrag bei besagtem Anbieter gekündigt. Beim Rückruf wurde ihm sodann mitgeteilt, dass er das zusätzliche Datenvolumen nur bekomme, wenn er die Kündigung zurückziehe. Dies stellt eine Irreführung im Sinne des § 5 UWG dar, welche auch geeignet ist zu einer geschäftlichen Handlung zu veranlassen. Das Angebot war als Anreiz zur Kontaktaufnahme gedacht, um so im direkten Gespräch den Gesprächspartner leichter zu einer Wiederaufnahme des Vertragsverhältnisses zu überzeugen.

Weiterlesen
21. Mai 2021

Bewerbung einer KN95-Maske als „ähnlich einer FFP2-Maske“ ist irreführend

Eine Kellnerin trägt eine Maske
Urteil des LG Bonn vom 09.12.2020, Az.: 1 O 275/20

KN95-Atemschutzmasken dürfen nicht mit der Aussage „ähnlich einer FFP2-Maske“ beworben werden, da es diesen Masken im Vergleich zu FFP2-Masken an der notwendigen Filterleistung und Dichtsitze fehlt. Die Beklagte betrieb einen Online-Shop für Atemschutzmasken und bewarb dort KN95-Masken mit der Angabe, dass diese „ähnlich einer FFP2-Maske“ seien. Diese Werbeangabe ist irreführend und stellt damit einen Wettbewerbsverstoß dar. Bei der Kategorie KN95 handelt es sich um eine chinesische Schutzklasse, die nicht den Anforderungen der DIN EN 149:2009-08 entspricht. Entgegen der dortigen Vorgaben sind KN95-Masken nicht in der Lage ölhaltige Aerosole zu filtern und verfügen nicht über die erforderliche Dichtsitze. Deshalb können sie nicht als „ähnlich FFP2“ bezeichnet werden.

Weiterlesen
25. Juni 2020

Darf mit einer „Nirgendwo Günstiger Garantie“ geworben werden?

best price stamp on white background
Urteil des LG Köln vom 22.04.2020, Az.: 84 O 76/19

Mit dieser Frage setzten sich kürzlich die Richter des LG Köln auseinander. Das beklagte Versicherungsvergleichsportal suggeriere durch eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“, eine vollumfängliche Analyse der Marktlage um das günstigste Angebot zu finden, so die Richter. Tatsächlich würden jedoch nur Teile des Marktes in den Vergleich einbezogen. Hierdurch wird nur in 80 Prozent der Fälle die günstigste Versicherung angezeigt. Das bei den Verbrauchern durch die Garantie erweckte Verständnis, entspricht deshalb nicht den tatsächlichen Verhältnissen und sei nach § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG als irreführend einzustufen, urteilte das Gericht.

Weiterlesen
13. März 2020

Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Hand hält Megafon
Urteil des OLG Brandenburg vom 22.10.2019, Az.: 6 U 54/18

Das Werben mit Selbstverständlichkeiten kann Ärger bringen. Obwohl es sich um eine objektiv richtige Angabe handelte, wurde der Betreiber eines Wohnungsvermittlungsportal verurteilt, es zu unterlassen, seine Dienstleistung mit dem Slogan „Marktplatz für provisionsfreie Immobilien“ zu bewerben. Die Richter waren der Ansicht, dass die Aussage von einem durchschnittlichen Mietwohnungssuchenden so aufgefasst werden müsse, dass die Provisionsfreiheit eine Besonderheit des betroffenen Portals sei und diese deshalb anderen gegenüber vorzugswürdig sei. Zu kurz komme, dass es sich bei diesem Umstand nicht um ein besonderes Angebot des Anbieters handle, sondern um eine gesetzliche vorgeschriebene Regelung, die Wohnungssuchende schützen soll.

Weiterlesen
04. Oktober 2019

Kfz-Sachverständiger darf nicht mit falscher Verbandszugehörigkeit werben

Fotolia_169838611: Versicherungsprüfer nimmt einen Schaden an einem schwarzen Auto auf.
Urteil des LG Essen vom 12.07.2018, Az.: 43 O 16/18

Ein Kfz-Sachverständiger darf nicht im Internet damit werben, anerkanntes Mitglied in einem bestimmten Kfz-Sachverständigenverband zu sein, obwohl er tatsächlich anerkanntes Mitglied in einem anderen Kfz-Sachverständigenverband ist. Da sich die Werbung des Kfz-Sachverständigen unter anderem auch an die Justiz oder an die Wirtschaft richte, sei es von Bedeutung welchem Verband der Kfz-Sachverständige angehöre, da es insofern um einen Ausdruck von Kompetenz und Seriosität gehe.

Weiterlesen
03. September 2019

Irreführende Werbung für Mobilfunkverträge

Smartphone mit einemroten Banner auf dem 0 Euro steht
Urteil des OLG Hamburg vom 09.05.2019, Az.: 3 U 150/18

Eine Werbung für ein Angebot für einen Mobilfunkvertrag kann auch trotz eines Sternchenhinweises hinter der Preisangabe irreführend im Sinne der §§ 3, 5 Abs. 1 UWG sein. In dem zugrundeliegenden Rechtsstreit galt der Angebotspreis von 29,99 € nur für junge Leute. Diese Einschränkung des Angebots sei jedoch grafisch so zurückhaltend dargestellt, dass sie von einem Großteil des Verkehrs leicht übersehen werden könnte. Außerdem war der Kundenkreis „junge Leute“ schon vorausgewählt, so dass der Kunde Gefahr laufe, das Angebot anzunehmen, ohne die maßgebliche Einschränkung auf den Personenkreis zu kennen.

Weiterlesen
19. Juni 2019

Stromanbieter dürfen Verbraucher nicht unter falschem Namen anrufen

Callcenter-Mitarbeiter sind im Telefongespräch mit Kunden
Urteil des OLG Frankfurt vom 16.05.2019, Az.: 6 U 3/19

Energiezulieferer bzw. deren Werber dürfen keine Pseudonyme benutzen, wenn sie bei Verbrauchern anrufen. Auch wenn die Benutzung eines falschen Namens beispielsweise für den Wechsel des Stromanbieters keine Relevanz hat, kann nicht ausgeschlossen werden, dass der richtige Name der anrufenden Person für den Verbraucher später einmal bedeutend werden könnte, so das OLG Frankfurt.

Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a