Zur Verwertbarkeit von Einzelbildern in Form eines Films
An einzelnen Bildern einer Filmaufnahme besteht ein Leistungsschutzrecht und dieses beinhaltet auch die Verwertung der Einzelbilder in Form eines Films mit. Auch dass die Filmaufnahme nicht als Filmwerk und die Filmeinzelbilder nicht als Lichtbildwerke geschützt sind, weil es sich dabei lediglich um dokumentierende Aufnahmen und nicht um persönliche geistige Schöpfungen handelt, schließt die Ansprüche auf Unterlassung und auf Wertersatz wegen Nutzungen nicht aus.