Inhalte mit dem Schlagwort „§ 8 Abs. 1 TMG“

26. Juli 2018 Top-Urteil

Kein Unterlassungsanspruch gegen den Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzungen über ungesichertes WLAN

Frau hält einen Chip in der Hand, auf dem ein WLAN-Symbol zu sehen ist.
Urteil des BGH vom 26.07.2018, Az.: I ZR 64/17

Der Betreiber eines Internetzugangs und eines Tor-Exit-Nodes kann gem. § 8 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) für von Dritten über seinen Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen nicht als Störer haftbar gemacht werden. Werden über diesen Anschluss jedoch wiederholt Rechtsverletzungen begangen, können dem Anschlussvermittler gewisse Vorkehrungen zur Unterbindung auferlegt werden. Diese können in der Pflicht zur Registrierung von Nutzern, der Verschlüsselung des Zugangs mittels eines Passworts oder sogar in der vollständigen Sperrung des Zugangs gem. § 7 Abs. 4 TMG bestehen.

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23. Juli 2014

Keine Haftung des Ferienwohnungsvermieters für Filesharing seiner Gäste

Urteil des AG Hamburg vom 24.06.2014, Az.: 25b C 924/13

Ein Vermieter von Ferienwohnungen haftet grundsätzlich nicht für Urheberrechtsverletzungen, die über den Internetanschluss der Ferienwohnung durch Urlaubsgäste begangen wurden. Eine Haftung als Störer scheidet jedenfalls dann aus, wenn der Vermieter die Gäste über die rechtmäßige Nutzung des Internetanschlusses belehrt hat und das Gäste-WLAN ordnungsgemäß gesichert war. Hierbei ist es nicht nötig, die Belehrung an die jeweilige Nationalität des Mieters anzupassen. Weiter kann sich der Vermieter auf das Haftungsprivileg des § 8 Abs. 1 S. 1 TMG für Access-Provider berufen.

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