Inhalte mit dem Schlagwort „§ 91 Abs. 2 Satz 1 ZPO“

27. April 2018

Prozessuale Kostenerstattungspflicht umfasst über RVG-Vergütung hinausgehende Vergütungsvereinbarung nicht

Geldbündel vor Richterhammer
Beschluss des BGH vom 24.01.2018, Az.: VII ZB 60/17

a) Die unterliegende Partei trifft keine prozessuale Kostenerstattungspflicht nach § 91 ZPO gegenüber der obsiegenden Partei bezüglich einer von dieser gemäß § 3a RVG vereinbarten Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt.

b) Eine vom Rechtsanwalt im Einzelfall gezahlte Prämie für eine Anschlussdeckung zur Vermögensschadenshaftpflichtversicherung löst, soweit die Prämie auf Haftungsbeträge bis 30 Mio. € entfällt, keinen gesetzlichen Vergütungsanspruch aus.

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