Inhalte mit dem Schlagwort „§ 97 Abs. 1 UrhG“

19. März 2018

Gemeinfreiheit in den USA steht Ansprüchen aus dem UrhG nicht entgegen

Bücher verschwinden in Tablet
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 09.02.2018, Az.: 2-03 O 494/14

Die Veröffentlichung von nach deutschem Recht urheberrechtlich geschützten literarischen Werken in Form von eBooks auf einer amerikanischen Internetplattform begründet Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche aus § 97 UrhG, wenn die Schriftwerke auch aus Deutschland abrufbar sind. Ein deutscher Verlag hatte als Inhaberin der Nutzungsrechte am literarischen Schaffen der Autoren Thomas Mann, Heinrich Mann und Alfred Döblin gegen den Betreiber einer amerikanischen Online-Plattform geklagt. Dieser macht auf seiner Website über 50.000 Bücher als eBooks öffentlich zugänglich, darunter auch Werke der bereits benannten Autoren in deutscher Sprache. Diese Werke sind zwar in den USA gemeinfrei, was allerdings nicht ihre öffentliche Zugänglichmachung in Deutschland rechtfertigt.

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04. März 2014

Website mit kopierten Texten – Zitierrecht vs. Textklau

Urteil des AG Charlottenburg vom 29.11.2012, Az.: 201 C 263/12

Werden auf einer Internetseite Texte eingestellt, ohne hierfür eine Lizenz zu haben, wird das Urheberrecht der Autorin jedenfalls dann verletzt, wenn die Verwendung der Texte nicht durch das Zitierrecht gedeckt ist. Dies setzt voraus, dass eine innere Verbindung zwischen dem Text und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Bei einer Zeitungsmeldung, die durch eine sachliche und neutrale Berichterstattung geprägt ist, wäre eine Darstellung in solcher Art und Intensität nicht möglich, wenn der Zitierende hier darauf verwiesen würde, nicht zitieren zu dürfen und die berichteten Fakten in eigener Sprache zusammenfassen zu müssen.

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