Inhalte mit dem Schlagwort „§ 97a UrhG“

17. Oktober 2019

Überhöhte Abmahnkosten bei illegalem Hochladen eines Computerspiels

Mann sitzt vor dem Laptop mit der Hand auf der Maus
Urteil des LG Frankenthal vom 12.03.2019, Az.: 6 O 313/18

Weil er die Raubkopie eines Computerspiels im Internet zur Verfügung stellte, ohne eine entsprechende Einwilligung der Produzentin des Computerspiels zu besitzen, wurde ein Jugendlicher von eben dieser Produzentin abgemahnt. Im sich anschließenden Rechtsstreit forderte diese von dem Jugendlichen unter anderem Abmahnkosten in Höhe von 984,60 €. Das LG Frankenthal hat nun festgestellt, dass als Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abmahnkosten § 97 a UrhG n.F. gelte, weshalb die Produzentin lediglich Abmahnkosten in Höhe von 124 € fordern könne. Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass eine pauschale Berechnungsmethode für den Schadensersatz bei illegalem Download von Musikstücken, sich nicht auf Computerspiele übertragen lasse.

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