Inhalte mit dem Schlagwort „§888 ZPO“

18. Mai 2015

Zwangsgeld kann gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werden

gelb markierter Schriftzug "Ordnungsgeld"
OLG Frankfurt a. M. vom 09.04.2015, Az.: 6 W 32/15

Ein zur Erzwingung einer Auskunftsverpflichtung angesetztes Zwangsgeld kann sowohl gegen die verurteilte juristische Person, als auch gegen den zur inhaltlich übereinstimmenden Auskunft verurteilten Geschäftsführer verhängt werden. Die Rechtsprechung des BGH zur Vollstreckung aus Unterlassungstiteln, wonach ein Ordnungsgeld nach § 890 ZPO einzig gegen die juristische Person festzusetzen ist, finden auf die Auskunftsvollstreckung nach §888 ZPO keine Anwendung.

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10. März 2015

Beweislast des Gläubigers bei Zwangsgeldfestsetzung

Braune Akte mit der Aufschrift "Zwangsvollstreckung". Prozessrecht
Beschluss des OLG Koblenz vom 30.11.2012, Az.: 6 W 251/12

Beantragt ein Gläubiger gegen einen Schuldnern die Festsetzung eines Zwangsgeldes gemäß §888 ZPO, so trägt der Gläubiger die Beweislast, dass geschuldete Leistung dem Schuldner nicht unmöglich ist.

Dies ergibt sich zum einen bereits aus dem Wortlaut des § 888 ZPO, zum anderen aus der Tatsache, dass der Gläubiger die rechtsbegründenden Tatsachen (hier: „ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt“) beweisen muss.

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