Inhalte mit dem Schlagwort „10 Jahre Verjährung“

16. Februar 2015

Schadensersatz wegen Filesharings verjährt in 10 Jahren

Das Wort "Verjährung" im Text im gelb markiert.
Urteil des AG Itzehoe vom 22.10.2014, Az.: 92 C 64/14

Grundsätzlich verjähren Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen in drei Jahren. Ausnahmsweise können Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten durch Filesharing aber gemäß § 102 S. 2 UrhG und entsprechend zu § 852 S. 2 BGB erst nach 10 Jahren verjähren, sofern der Verpflichtete durch die unerlaubte Handlung etwas auf Kosten des Berechtigten erlangt hat.

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