Freie Fahrt für 2-Zeichen-Domains
Wie bereits berichtet, wurde die DENIC eG durch das Urteil des OLG Frankfurt am Main (Az. 11 U 32/04) dazu verpflichtet, die 2-Zeichen-Domain vw.de zuzulassen. Die DENIC eG hat zwar versucht gegen das Urteil Revision einzulegen. Jedoch wurde diese vom BGH zurückgewiesen.
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