Irreführung eines neu eröffneten Unternehmens durch Eröffnungsrabattpreise
Urteil des OLG Hamm vom 10.01.2013, Az.: 4 U 129/12 Grundsätzlich dürfen neu eröffnete Firmen nicht mit reduzierten "Eröffnungspreisen" werben, denn ein neues Unternehmen kann sich nicht auf alte Preise beziehen, auch wenn diese in anderen Filialen zutreffend sind.
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