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21. August 2014

„Ab in den Urlaub“ ist nicht als Marke eintragungsfähig

Urteil des EuG vom 24.06.2014, Az.: T-273/12

Die Wortfolge "Ab in den Urlaub" kann nicht als Marke eingetragen werden, da sie keine Unterscheidungskraft besitzt. Der Werbeslogan weist keine sprachliche, grammatikalische oder syntaktische Besonderheit auf und ist rein beschreibend. Auch ein Erwerb von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke konnte nicht nachgewiesen werden.

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