Inhalte mit dem Schlagwort „Abgaswerte“

19. Juni 2020 Top-Urteil

Schadensersatzklage gegen VW infolge des sogenannten „Dieselskandals“ überwiegend erfolgreich

AdobeStock_229544387; Manipulation Abgaswerte 9864 km
Urteil des BGH vom 25.05.2020, Az.: VI ZR 252/19

a) Es steht wertungsmäßig einer unmittelbaren arglistigen Täuschung der Fahrzeugkäufer gleich, wenn ein Fahrzeughersteller im Rahmen einer von ihm bei der Motorenentwicklung getroffenen strategischen Entscheidung, die Typgenehmigungen der Fahrzeuge durch arglistige Täuschung des Kraftfahrt-Bundesamts zu erschleichen und die derart bemakelten Fahrzeuge alsdann in Verkehr zu bringen, die Arglosigkeit und das Vertrauen der Fahrzeugkäufer gezielt ausnutzt.

b) Bestehen hinreichende Anhaltspunkte für die Kenntnis zumindest eines vormaligen Mitglieds des Vorstands von der getroffenen strategischen Entscheidung, trägt der beklagte Hersteller die sekundäre Darlegungslast für die Behauptung, eine solche Kenntnis habe nicht vorgelegen. Darauf, ob die vormaligen Mitglieder des Vorstands von dem Kläger als Zeugen benannt werden könnten, kommt es nicht an.

c) Wird jemand durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht, den er sonst nicht geschlossen hätte, kann er auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist. Die Bejahung eines Vermögensschadens unter diesem Aspekt setzt allerdings voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht.

d) Die Grundsätze der Vorteilsausgleichung gelten auch für einen Anspruch aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB.

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15. November 2016

Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens berechtigt nicht zur Anfechtung des Kaufvertrages

Auto bei der Abgasuntersuchung
Urteil des LG Braunschweig vom 27.09.2016, Az.: 7 O 585/16

Der Verkauf eines Pkws, welcher mit einer Software zur Beeinflussung des Abgasverhaltens ausgestattet ist, stellt nicht zwingend eine arglistige Täuschung des Käufers dar. Werden die Vorgaben der relevanten Euro-5-Abgasnorm auch ohne Einsatz der Software weiterhin erreicht, liegt keine Täuschung über das Vorhandensein einer EG-Typengenehmigung vor. Kann der Kläger nicht hinreichend substantiiert darlegen, dass die Stickoxidwerte des Fahrzeuges für ihn (mit)kaufentscheidend waren, kann auch keine Täuschung über diese Werte angenommen werden.

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