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12. Mai 2010

BGH: Bei unzureichend abgesichertem WLAN haftet der Anschlussinhaber nur auf Unterlassung

Pressemitteilung des BGH vom 12.05.2010, Az.: I ZR 121/08 Mit der Entscheidung vom 12.05.2010 verkündete der Bundesgerichtshof ein wegweisendes Urteil zum Thema Störerhaftung für Betreiber von WLAN-Anschlüssen. Laut BGH können Privatpersonen ausschließlich auf Unterlassung, jedoch nicht auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der nicht ausreichend gesicherte WLAN-Anschluss von einem Unberechtigten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.
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