Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnkosten“

30. Oktober 2009

Keine Kostenerstattung bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Urteil des LG Dortmund vom 06.08.2009, Az.: 19 O 39/08

Wurde in rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt, so trifft den Abgemahnten keine Pflicht, die Kosten dieser Abmahnung zu tragen. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt insbesondere dann vor, wenn im Vordergrund ein Gewinn- bzw. Gebührenerzielungsinteresse steht und die wettbewerbsrechtlichen Interessen nicht Hauptbeweggrund der Abmahntätigkeit sind. Indiz dafür kann sein, dass der angemahnte Umfang innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr im Verhältnis zur eigenen Geschäftstätigkeit steht.
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30. Oktober 2009

Keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vielabmahnern

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 22.09.2009, Az.: 6 W 93/09

Bei einem Vielabmahner lässt das Verhältnis zwischen dem Umfang der geführten Prozesse und dem des eigentlichen Geschäfts darauf schließen, dass es nicht um die Verfolgung unlauteren Verhaltens geht, sondern um die Generierung von Ansprüchen auf Ersatz von Abmahnkosten und Anwaltsgebühren. Zur Glaubhaftmachung des Handels mit bestimmten Waren ist es nicht ausreichend, mit dem Absatz der Waren im Internet zu werben. Solche Indizien reichen für eine tatsächliche Vermutung der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen, die daher zu versagen sind.
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17. September 2009

Keine Haftung bei Abwesenheit

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 12.08.2009, Az.: 31 C 1738/07-17 Kann ein Internetnutzer nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt des unerlaubten Filesharings nicht in Reichweite seines Computers war und zudem nachgwiesen werden kann, dass in der fraglichen Zeit der PC nicht in Betrieb war, so haftet der Inhaber des Internetanschlusses weder auf Zahlung der Abmahnkosten noch auf Schadensersatzansprüche.
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04. September 2009

Darlegungslast hinsichtlich einer Fälschung

Urteil des AG Frankfurt am Main vom 29.05.2009, Az.: 30 C 374/08 - 71

Dem Rechteinhaber steht bei berechtigter Abmahnung ein materiellrechtlicher Kostenerstattungsanspruch nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag zu. Hier ist jedoch nicht berechtigt abgemahnt worden, da der Rechteinhaber der Darlegungslast hinsichtlich des Vorliegens einer Nachahmung, also Fälschung, nicht nachgekommen ist. Es ist nicht ersichtlich, wie durch ein im Internet veröffentlichtes Foto auf die qualitative Verarbeitung der Ware geschlossen werden kann.
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14. August 2009

Das Recht am eigenen Bild

Beschluss des KG Berlin vom 10.07.2009, Az.: 9 W 119/08

Zur Störerhaftung des Betreibers einer zu gewerblichen Zwecken für den Austausch von Fotodateien eingerichteten Internet-Plattform wegen der Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Des Weiteren Ausführungen zur Kostenerstattung für eine nicht wettbewerbsrechtliche Abmahnung.
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03. August 2009

Getrennt erfolgte Abmahnungen können gebührenrechtlich eine Einheit sein

Urteil des BGH vom 26.05.2009, Az.: VI ZR 174/08
 
Der BGH hatte die Frage zu beantworten, wann getrennt erfolgte Abmahnungen wegen der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Wort- und Bildberichterstattung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit betreffen. Grundsätzlich können verschiedene Gegenstände einheitlich bearbeitet werden, wenn sie durch ein einheitliches Vorgehen geltend gemacht werden können. Bei der getrennten Verfolgung der Ansprüche muss dargelegt werden, dass dies erforderlich und zweckmäßig ist.
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27. Juli 2009

Abmahnungs-Missbrauch

Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09

Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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13. Juli 2009

Kostenrisiko bei zu kurzer Abmahnfrist

Urteil des LG Hamburg vom 19.06.2009, Az.: 324 O 190/09

Bleibt dem Beklagten aufgrund einer zu kurzen Abmahnfrist bezüglich der Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung keine Zeit, den Sachverhalt rechtlich zu prüfen und ergeht deshalb nach Fristablauf eine einstweilige Verfügung, der sich der Beklagte unterwirft, treffen ihn nicht die Kosten für die Verfügung. Denn wer aufgrund zu kurzer Fristen innerhalb dieser Frist keine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgibt, gibt keinen Grund zur Stellung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Kosten hat daher der Kläger zu tragen.

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15. Juni 2009

Bei Abmahnung sind Rechts- und Patentanwaltskosten zu ersetzen

Urteil des LG Mannheim vom 24.03.2009, Az.: 2 O 62/08

Ob wegen einer Abmahnung sowohl Rechts- als auch Patentanwaltskosten im außergerichtlichen Verfahren zu ersetzen sind, ist nach § 670 BGB davon abhängig, was im Rahmen der Geschäftsführung für notwendig erachtet werden darf. Im Regelfall ist ein Rechtsanwalt zur Rechtsverfolgung bei Abmahnungen notwendig. Eine zusätzliche Beauftragung eines Patentanwalts kann erforderlich sein, da dieser eine eigenständige Kompetenz in markenrechtlichen Sachverhalten hat und auf diese besondere Sachkunde außergerichlich nicht verzichtet werden muss.

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23. April 2009

Abmahnung als Retourkutsche rechtsmissbräuchlich

Urteil des LG München I vom 28.11.2007, Az.: 1 HK O 5136/07 Eine Abmahnung ist nach dem Landgericht München I als rechtsmissbräuchlich anzusehen, wenn diese - was kaum zu beweisen sein dürfte - nur aufgrund dessen erfolgt, den Gegner mit überhöhten Kosten zu belasten. Wird darüber hinaus auch noch der Gegenstandswert in die Höhe getrieben, sieht das Landgericht dies als weiteres Indiz dafür an, dass mit der Abmahnung lediglich eine überzogene Kostenbelastung des Gegners verfolgt wird. Diese Entscheidung ist fraglich, da jede Abmahnung immer in den Wettbewerb eingreift und diesen bereinigen will. Es kommt hier sehr auf den Einzelfall an.
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