240 Abmahnungen im Jahr sind Indiz für Rechtsmissbrauch

Um von einem Rechtsmissbrauch bei einer Vielzahl von Abmahnungen auszugehen bedarf es zwar immer einer Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalls, jedoch könne eine hohe Anzahl von Abmahnungen innerhalb eines gewissen Zeitraums den Missbrauch indizieren. Im konkreten Fall wurden 243 Abmahnungen innerhalb eines Jahres ausgesprochen. Aufgrund der hohen Anzahl der ausgesprochenen Abmahnungen, der Tatsache, dass die gerügten Verstöße die Abmahnende nicht unmittelbar in ihren Rechten verletzte und weil die gerügten Verstöße größtenteils Formalverstöße darstellten, handele es sich um einen Rechtsmissbrauch, so das OLG Frankfurt.