Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung Rechtsmissbrauch“

07. Mai 2012

Eine unverbindliche Bitte

Urteil des LG Hamburg vom 06.01.2011, Az.: 327 O 779/10

Die Klausel "Wir bitten Sie, die Ware in ihrer Originalverpackung an uns zurückzusenden." ist keine unzulässige Verkürzung des Widerrufsrecht. Der angesprochene durchschnittlich verständige und situationsangemessen aufmerksame Durchschnittsverbraucher versteht die Klausel als „Bitte“ und nicht als verbindliche Bedingung für die Ausübung des Widerrufsrecht.
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12. Oktober 2011

Keine Werbung mit bezahlten Kundenbewertungen!

Urteil des OLG Hamm von 23.11.2010, Az.: I-4 U 136/10

Wird eine Produktbewertung aufgrund der Inaussichtstellung eines Rabattes abgegeben, so stellt diese eine wettbewerbswidrige „erkaufte“ Bewertung dar, insoweit auf die „Bezahlung“ nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

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10. August 2011

Weite Unterlassungserklärungen Indiz für rechtsmissbräuchliche Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 29.06.2010, Az.: I-4 U 24/10

1. Eine Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn Sie lediglich aufgrund eines Gebühreninteresses und/oder zur Generierung von Vertragsstrafen ausgesprochen wird. Hierfür sprechen u.a. folgende Indizien:
a.) eine große Anzahl von Abmahnungen und damit ein unverhältnismäßig hohes Kostenrisiko des Abmahners im Hinblick auf seine eigene wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
b.) eine im Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß hohe Vertragsstrafe (hier 5.100,00 EUR)

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23. Mai 2011

Rechtsmissbrauch bei sachfremden Motiven

Urteil des OLG Hamm vom 10.08.2010, Az.: I-4 U 60/10 Ist die Intention von Abmahnungen auf ein Gebührengewinnerzielungsinteresse gerichtet, stellt die Geltendmachung solcher Ansprüche einen Rechtsmissbrauch dar und dient nicht dem Schutz des unlauteren Wettbewerbs. Eine umfangreiche Abmahntätigkeit reicht nicht aus, um von einem Missbrauch auszugehen, jedoch genügt ein sachfremdes Motiv. Ein solches sachfremdes Motiv liegt vor, wenn in der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen unabhängig von einem Verschulden gefordert werden.
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21. Dezember 2010

Markenlöschung aufgrund Bösgläubigkeit

Beschluss des BPatG vom 30.08.2010, Az.: 30 W (pat) 61/09 Die Löschung einer eingetragenen Marke wegen Bösgläubigkeit des Markenanmelders setzt voraus, dass die Marke rechtsmissbräuchlich oder sittenwidrig erfolgte und das Verhalten des Anmelders wettbewerbswidrig erscheint. Dafür ist es nicht ausreichend, dass die Anmeldung der Marke in dem  Wissen erfolgte, dass bereits ein Dritter den selben Markennamen ohne eingetragenen Kennzeichenschutz nutzt.
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10. Dezember 2010

Abmahnungen ohne Geschäftstätigkeit begründen Schadensersatz

Urteil des AG Berlin-Charlottenburg vom 13.11.2009, Az.: 238 C 171/09

Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen können einen Schadensersatz aufgrund vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung begründen. Soweit Abmahnungen wegen Wettbewerbsverstößen von geringer Bedeutung ausgesprochen werden, obwohl keine tatsächliche Marktteilnahme des Abmahnenden vorliegt, ist dies rechtsmissbräuchlich und damit auch sittenwidrig. Vorliegend sprach ein Rechtsanwalt für eine Limited mehrere Abmahnungen wegen geringer Verstöße aus, obwohl die Limited in ihrem Onlineshop angab, dass dieser nur der Systemdemonstration diene. Der Rechtsanwalt wurde daher zu Schadensersatz in Form der gegnerischen Anwaltskosten verurteilt.
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27. August 2010

Wenn abmahnen, dann alle

Urteil des Saarländischen OLG vom 23.06.2010, Az.: 1 U 365/09-91 Ein Berufsverband, der gegen wettbewerbsrechtliche Verstöße Außenstehender vorgeht, die Verstöße seiner Mitglieder aber planmäßig duldet, handelt rechtsmissbräuchlich. Die Geltendmachung des Unterlassungsanspruches erfolgt dann in erster Linie deshalb, um den Konkurrenten im Wettbewerb zu behindern. Dies gilt umso mehr, wenn sich der Verband die Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen zum Ziel gesetzt hat.
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14. Mai 2009

Zu viel des Guten

Urteil des LG Stade vom 23.04.2009, Az.: 8 O 46/09 Ein Abmahner hat keinen Anspruch auf Unterlassung, wenn er mit einer Vielzahl von Abmahnungen das Ziel verfolgt, den Wettbewerber lediglich mit Gebühren zu belasten. Denn Sinn und Zweck der Abmahnung ist es, den Wettbewerb zu schützen. Zwar ist grundsätzlich eine hohe Anzahl an Abmahnungen unbedenklich, jedoch darf ihre Anzahl keine rechtsmissbräuchlichen Ausmaße annehmen. Ferner verlangt das Gericht stets eine plausible Begründung für die Abmahnung und lässt abenteuerliche Ausführungen nicht gelten.
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08. Mai 2009

Eilbedürftigkeit bei wechselseitiger Abmahnung

Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.2008, Az.: 6 W 157/08

Im Wettbewerbsrecht entfällt die Eilbedürftigkeit nicht schon deshalb, weil die beanstandete Wettbewerbshandlung bereits beendet war, sie in dieser Form nicht wiederholt werden konnte und derzeit auch nicht wiederholbar ist. Der Umstand, dass ein Wettbewerber, der selbst mit einer Abmahnung konfrontiert wird, den Abmahnenden auf eigene Verstöße hinweist, darf zudem nicht zu der Annahme führen, dass sich der Wettbewerber von sachfremden Motiven leiten lässt.

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06. Mai 2009

Inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen

Urteil des OLG Hamm vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08

Die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs ist rechtsmissbräuchlich, wenn dies vorwiegend als eine gewinnbringende Beschäftigung betrieben wird. Dafür spricht eine inkonsequente Verfolgung von Wettbewerbsverstößen. Um eigene Wettbewerbsinteressen erfolgreich zu verfolgen, ist es regelmäßig notwendig, dass der abgemahnte Wettbewerbsverstoß endgültig und mit Sicherheit abgestellt ist.

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