Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung Rechtsmissbrauch“

23. Dezember 2009

Rechtsmissbrauch der urheberrechtlichen Abmahnung

Urteil des OLG Hamm vom 22.09.2009, Az.: 4 U 77/09

Die Einwendung des § 8 Abs.4 UWG kann einer urheberrechtlichen Abmahnung entgegen gehalten werden, obwohl diese Norm zum Ausschluss missbräuchlicher Abmahnungen und Klagen weder unmittelbar noch entsprechend anwendbar ist, so im Urteil des Oberlandesgerichts Hamm. Im Gegensatz zum Wettbewerbsrecht ergibt sich die Klagebefugnis des Urherbers aus einem subjektiven Ausschließlichkeitsrecht; eine gesetzliche Regelung für die Klagebefugnis existiert indessen nicht. Das Nichtvorliegen solch einer gesetzlichen Grundlage hindere die Geltendmachung des Einwands wegen Rechtsmissbtrauch aber nicht.
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11. Dezember 2009

Abmahnung mit Ziel der Gebührenerhebung unter Wettbewerbern rechtswidrig

Urteil des OLG Hamm vom 12.11.2009, Az.: 4 U 93/09

Ein Mitbewerber der Konkurrenten v.a. mit dem Ziel abmahnt, Gebühren für die Abmahnung zu kassieren, anstatt für lauteren Wettbewerb zu sorgen, handelt rechtsmißbräuchlich.
Im vorliegenden Fall mahnte ein Gebrauchtwagenhändler Konkurrenten mit Hilfe eines Anwaltes und Gebrauchtwagenhändlers ab, konnte aber den Vorwurf des Rechtsmissbrauches nicht entkräften.
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10. Dezember 2009

Von Bindungswirkungen und Rechtsmissbräuchen im Markenrecht

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.10.2009, Az.: 6 U 106/09

Kann aufgrund des Ablaufs der 10-Jahres-Frist eine vermeintlich entgegen eines absoluten Schutzhindernisses eingetragene Marke nicht mehr im Wege eines Löschungsverfahrens angegriffen werden, so ist das Gericht dennoch an die Eintragung der Marke gebunden. Diese Bindung spiegelt den Bestandsschutz der 10-Jahres-Regelung wieder. Das Gericht entschied außerdem, dass im Rahmen der Durchsetzung des Markenrechtsschutzes nicht allein aus überhöhten Gegenstandswerten und einer regen Abmahntätigkeit auf einen Rechtsmissbrauch zu schließen ist.
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02. November 2009

Keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche

Beschluss des KG Berlin vom 26.10.2009; Az.: 5 W 217/08

Liegt eine Beauftragung desselben Rechtsanwalts durch mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängig voneinander agierender Gläubiger zur Geltendmachung von Rechten gegen denselben Wettbewerbsverstoß eines Gläubigers vor, so kann allein dadurch keine missbräuchliche Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche angenommen werden. Der zur Verschwiegenheit verpflichtete Rechtsanwalt kann das Vorgehen seiner Mandanten nur dann abstimmen, wenn diese ihn von der Verschwiegenheitspflicht entbinden.
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30. Oktober 2009

Keine Kostenerstattung bei rechtsmissbräuchlicher Abmahnung

Urteil des LG Dortmund vom 06.08.2009, Az.: 19 O 39/08

Wurde in rechtsmissbräuchlicher Weise abgemahnt, so trifft den Abgemahnten keine Pflicht, die Kosten dieser Abmahnung zu tragen. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung liegt insbesondere dann vor, wenn im Vordergrund ein Gewinn- bzw. Gebührenerzielungsinteresse steht und die wettbewerbsrechtlichen Interessen nicht Hauptbeweggrund der Abmahntätigkeit sind. Indiz dafür kann sein, dass der angemahnte Umfang innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht mehr im Verhältnis zur eigenen Geschäftstätigkeit steht.
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30. Oktober 2009

Keine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen bei Vielabmahnern

Urteil des Brandenburgischen OLG vom 22.09.2009, Az.: 6 W 93/09

Bei einem Vielabmahner lässt das Verhältnis zwischen dem Umfang der geführten Prozesse und dem des eigentlichen Geschäfts darauf schließen, dass es nicht um die Verfolgung unlauteren Verhaltens geht, sondern um die Generierung von Ansprüchen auf Ersatz von Abmahnkosten und Anwaltsgebühren. Zur Glaubhaftmachung des Handels mit bestimmten Waren ist es nicht ausreichend, mit dem Absatz der Waren im Internet zu werben. Solche Indizien reichen für eine tatsächliche Vermutung der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von Ansprüchen, die daher zu versagen sind.
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31. August 2009

Die Abmahnung von Altfällen

Urteil des OLG Hamm vom 07.07.2009, Az.: 4 U 28/09

Gegen abgelaufene Angebote vorzugehen ist nicht rechtsmissbräuchlich, da der Mitbewerber grundsätzlich auch gegen noch nicht verjährte Altfälle vorgehen kann, die vorliegend noch für jedermann drei Monate im Detail einsehbar waren. Eine angebotene freiwillige Korrektur der rechtswidrigen Angebote ist nicht ausreichend, selbst wenn dies schlicht aus Unwissenheit geschah und der Händler durch die Abmahnung für Rechtsbrüche sensibilisiert worden ist.
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21. August 2009

Abmahnungen mit Gewinnerzielungsabsicht

Urteil des OLG Hamm vom 19.05.2009, Az. 4 U 23/09 Wieder einmal hat ein Gericht festgestellt, dass eine unverhältnismäßig hohe Anzahl an Abmahnungen rechtswidrig ist. Die Richter erkannten an, dass bei Mehrfachabmahnungen nicht das Wettbewerbsinteresse des Abmahnenden im Vordergrund steht, sondern lediglich das Interesse Gebühren erzielen zu wollen. Ein derartiges Verhalten wiederspricht dem eigentlich Zweck einer Abmahnung, nämlich den allgemeinen Wettbewerb zu schützen.
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27. Juli 2009

Abmahnungs-Missbrauch

Urteil des OLG Hamm vom 26.05.2009, Az.: 4 U 27/09

Rechtsmissbräuchliche Massenabmahnungen liegen vor, wenn innerhalb kurzer Zeitabstände eine Vielzahl von Wettbewerbern wegen kleinen Verstößen abgemahnt wird und das Kostenrisiko des Abmahners außerhalb des Umfangs der eigenen Geschäftstätigkeit liegt. In solche Fällen geht es hauptsächlich um die Ausbeutung der Kostenestattungen bei Konkurrenten und nicht um das Wiederherstellen eines fairen Wettbewerbs.
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10. Juli 2009

Fliegender Gerichtsstand rechtsmissbräuchlich

Beschluss des KG Berlin vom 25.01.2008, Az.: 5 W 371/08

Die Annahme von Rechtsmissbrauch i.S. von § 8 Abs. 4 UWG kann nahe liegen, wenn ein Massenabmahner bei fehlender Unterwerfung das Gericht gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 UWG nicht nach ihm vorteilhaft erscheinenden Präferenzen, sondern prinzipiell allein so auswählt, dass dieses vom Sitz des Gegners weit entfernt liegt.

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