Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung Verletzer“

20. Januar 2014

Abmahnkosten nur wenn Unterlassung auch verfolgt wird

Beschluss des AG Hamburg vom 20.12.2013, Az.: 36a C 134/13

Im vorliegenden Fall wurde eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an einem Pornofilm abgemahnt. Der Abgemahnte hatte jedoch keine Unterlassungserklärung abgegeben und wurde dann vom Rechteinhaber lediglich auf Erstattung der Abmahnkosten und auf Schadensersatz verklagt. Das Gericht hat hier dann eine Erstattung der Abmahnkosten verneint, weil der Rechteinhaber nach der erfolglosen Abmahnung seinen Unterlassungsanspruch nicht auch gerichtlich weiter verfolgt habe. Der Abgemahnte hätte nicht nur auf Zahlung sondern auch auf Unterlassung verklagt werden müssen. Den Schadensersatzanspruch schätzte das Gericht auf lediglich 100 Euro. Dies wurde damit begründet, dass der Pornofilm maximal nur einen Tag anderen Nutzern zum Download angeboten worden ist und sich das Angebot nur an den begrenzten Nutzerkreis des konkreten Tauschbörsenprogramms gerichtet hat.

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09. Dezember 2013

Vertragsstrafe bei rechtlicher Handlungseinheit

Beschluss des OLG Frankfurt a.M. vom 10.07.2013, Az.: 11 U 28/12 Die Verpflichtung eines Schuldners im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe anfallen zu lassen, wird nur für jeden einzelnen, bewussten Handlungsentschluss gegen die Unterlassungserklärung ausgelöst. Werden eBay-Auktionen mit urheberrechtsverletzenden Bildern nur beendet, jedoch nicht vollständig gelöscht, sodass die Auktionen mit den Bildern weiterhin abrufbar sind, fällt hierdurch lediglich eine einzelne Vertragsstrafe an.
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30. September 2013

Auch Teilstücke eines Werkes urheberrechtlich geschützt

Pressemitteilung Nr. 41/13 des AG München vom 23.09.2013, Az.: 161 C 1902/11 Geschützte Werke im Sinne des § 2 Urhebergesetz (UrhG) sind unter anderem Sprach- und Schriftwerke sowie Werke der Musik. Davon umfasst ist nicht nur das Gesamtwerk als solches, sondern auch einzelne Teil- oder Bruchstücke des Werkes. Sinn und Zweck des Urheberrechts ist die Verhinderung der Übernahme fremder Leistung, unabhängig vom jeweiligen Umfang. Somit stellt auch die unerlaubte Verbreitung von einzelnen Datenfragmenten eines Werkes (hier: Harry Potter Hörbücher), wie z.B. üblicherweise über ein Peer-to-Peer-Netzwerk (Filesharing), eine Urheberrechtsverletzung dar.
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04. September 2013

Beschränkung der Anwaltskosten bei privatem Filesharing

Beschluss des AG Hamburg vom 24.07.2013, Az.: 31a C 109/13 Das Amtsgericht Hamburg hat mit Bedacht der sich noch im Gesetzgebungsprozess befindlichen Änderungen des Urhebergesetzes eine Beschränkung des Streitwertes und der damit verbundenen Anwaltskosten in einem Filesharingfall beschlossen.
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29. Juli 2013

2 mm Schriftgröße reichen aus

Urteil des BGH vom 07.03.2013, Az.: I ZR 30/12 Eine Grundpreisangabe für in Supermärkten angebotene Waren kann auch dann noch als deutlich lesbar im Sinne von § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV anzusehen sein, wenn die dabei verwendete Schriftgröße nur 2 Millimeter beträgt.
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01. Juli 2013

Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme

Beschluss des LG München I vom 29.05.2013, Az.: 7 O 22293/12 Pornografischen Filmen fehlt es an einer persönlichen geistigen Schöpfung, sofern sie lediglich in primitiver Art sexuelle Vorgänge zeigen. Insofern kann hierfür kein Schutz als Filmwerk beansprucht werden. Auch ein Laufbilderschutz kommt nicht in Betracht, wenn keine Ersterscheinung des Filmes in Deutschland bzw. bei einem Ersterscheinen im Ausland keine Nacherscheinung in Deutschland innerhalb von 30 Tagen vorliegt.
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19. Februar 2013

Mit „Stubbi“ darf nur in Koblenz geworben werden

Urteil des OLG Koblenz vom 20.12.2012, Az.: 6 W 615/12 Während der Begriff "Stubbi" bundesweit markenrechtlich geschützt ist, so wird er in der Region Koblenz auch umgangssprachlich für eine bestimmte Bierflaschenform verwendet. Aus diesem Grund ist dort die Werbung mit diesem vor Ort beschreibenden Begriff entgegen dem Willen der Markeninhaberin erlaubt.
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14. Januar 2013

Wiederholungsgefahr kann bei Unternehmensübergang verschwinden

Urteil des BGH vom 06.12.2012, Az.: III ZR 173/12 a) Enthalten die von einem Unternehmen (hier: Mobilfunkanbieter) abgeschlossenen Verträge nach Maßgabe der §§ 307 ff BGB unwirksame Klauseln, so begründet dies, wenn der Rechtsträger des Unternehmens nach Maßgabe des Umwandlungsgesetzes auf einen anderen Rechtsträger verschmolzen wird, auch im Falle der Fortführung des Betriebs bei dem übernehmenden Rechtsträger keine - für einen Unterlassungsanspruch aus § 1 UKlaG erforderliche - Wiederholungsgefahr. b) Da der neue Rechtsträger in die abgeschlossenen Verträge eintritt, sind in einem solchen Falle an die Begründung einer Erstbegehungsgefahr (hinsichtlich des Sich-Berufens) keine allzu strengen Anforderungen zu stellen.
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26. November 2012

Keine Haftung für Filesharing im Urlaub

Urteil des LG Köln vom 24.10.2012, Az.: 28 O 391/11 Eine Haftung des Anschlussinhabers als Teilnehmer oder als Störer für über seinen Anschluss mittels Filesharing-Tauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen scheidet aus, wenn er sich zu dem Zeitpunkt der Rechtsverletzung mit allen im Haushalt lebenden Personen im Urlaub befand und glaubhaft versichern kann, dass er während dieser Zeit alle technischen Geräte, insbesondere aber auch Router und Computer, vom Stromnetz getrennt hat.
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10. Oktober 2012

Kein Sandmalen für Wettbewerber

Urteil des BGH vom 22.03.2012, Az.: I ZR 22/11 a) Die aus einem Erzeugnis und mit diesem funktional zusammenhängenden Zubehörstücken bestehende Sachgesamtheit kann Gegenstand des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz gemäß § 4 Nr. 9 Buchst. a UWG sein, wenn der konkreten Ausgestaltung oder der besonderen Kombination der Merkmale wettbewerbliche Eigenart zukommt (Fortführung von BGH, GRUR 2005, 166 - Puppenausstattungen).
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