Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“
Gekaufte Facebook-Fans – unwahre Tatsachenbehauptung
Nicht immer Urheberrechtsschutz für pornografische Filme
Angebot von Kursunterlagen im Online-Shop erfordert Widerrufsrecht
Gesamtendpreise bei Vertragsschluss
„Diensteanbieter“ einer Unternehmens-Webseite ist in der Regel der Arbeitgeber
Nach § 5 des Telemediengesetzes sind die sog. „Diensteanbieter“ verpflichtet, auf einer geschäftsmäßigen, in der Regel gegen Entgelt angebotenen Webseite ein Impressum vorzuhalten. Damit ist jedoch noch nicht gesagt, wen die Impressumspflicht als „Diensteanbieter“ im Endeffekt trifft. Im Fall einer Unternehmenswebseite besteht oftmals die Problematik, dass nicht der Domaininhaber bzw. Arbeitgeber selbst die Webseite betreut, sondern ein Mitarbeiter des Unternehmens die Pflege übernimmt und die Inhalte einstellt. Das OLG Celle hatte sich nun mit der Frage zu beschäftigen, wen in diesem Fall die Verantwortlichkeit für Rechtsverletzungen trifft.
Impressumspflicht bei Google+
„Die Dose ist grün.“ – Nein!
Prozesskostenlast bei formloser Aufforderung zur Freigabe einer Domain ohne vorherige Abmahnung
Mit Hilfe des Instituts der Abmahnung wird eine andere Person außergerichtlich und formal dazu aufgefordert, künftig eine bestimmte Rechtsverletzung zu unterlassen. Bezweckt wird damit in der Regel, einen Rechtsstreit außergerichtlich zu klären und einem kostspieligen Gerichtsverfahren vorzubeugen.
Greift ein verletzter Rechteinhaber nicht zu diesem Mittel und entscheidet sich dazu, direkt Klage zu erheben, läuft er in aller Regel Gefahr, dass der Verletzer den Klageanspruch sofort anerkennt. Folge davon ist, dass der klagende Rechteinhaber trotz Obsiegens mit seiner Klage die Verfahrenskosten zu tragen hat, da er dem Beklagten gar keine Möglichkeit gegeben hat, den Rechtsstreit ohne Gericht zu klären.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte sich in einem aktuellen Beschluss von Februar 2013 nun mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Rechtsverletzer in einer Domainstreitigkeit trotz sofortigen Anerkenntnisses die volle Kostenlast zu tragen hat, wenn er zuvor lediglich formlos zur Freigabe einer Domain aufgefordert wurde.
AGB-Klauseln von Vodafone rechtswidrig
In den AGB behielt Vodafone sich unter anderem vor, seinen DSL-Kunden im Falle der Nichtverfügbarkeit der bestellten Geschwindigkeit, den Anschluss mit verminderter Bandbreite zur Verfügung zu stellen. Nach Auffassung des OLG Düsseldorf benachteiligt diese Klausel den Kunden jedoch unangemessen, da Vodafone jederzeit auf die verminderte Bandbreite umstellen könnte, und ist deshalb unzulässig. Ebenfalls als unzulässig wurde eine Werbeübermittlungsklausel angesehen, nach der Vodafone dem Kunden Text- oder Bildmitteilungen an Telefon sowie Email- und Postadresse zukommen lassen konnte.