Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

25. September 2019

Falsche Aussage über Inhaberstatus- Irreführung des Verkehrs

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Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 08.08.2019, Az.: 6 U 40/19

Die Aussage eines Unternehmens eine bestimmte Marke gehöre zu ihrem Unternehmen, obwohl dies nicht wahr ist, stellt eine Irreführung dar. Denn diese Aussagen lassen sich nur so verstehen, dass besagtes Unternehmen selbst Inhaber der Marke ist. Es ist unerheblich, dass das Unternehmen mit dem wahren Eigentümer der Marke gesellschaftsrechtlich verbunden ist und die Lizenz an der Marke hält. Kunden könnten dem fälschlichem Inhaber der Marke eine gesteigerte wirtschaftliche Bedeutung zumessen, was die Irreführung noch verstärkt.

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25. Juli 2019 Top-Urteil

Vielzahl von Abmahnungen durch Verbraucherverbände sind kein Indiz für rechtsmissbräuchliches Verhalten

Briefe Stapel
PM Nr. 91/2019 zum Urteil des BGH vom 04.07.2019, Az.: I ZR 149/18

Das intensive Abmahnverhalten eines nach § 4 Abs. 1 UKlaG in die Liste der qualifizierten Einrichtungen eingetragenen Verbraucherverbands ist nicht rechtsmissbräuchlich, sofern der Verbraucherschutz durch Marktüberwachung als Verbandszweck nicht lediglich vorgeschoben ist. Es ist dahingehend nebensächlich, ob mit den vielen Unterlassungsklagen auch Einnahmen erzielt werden, wenn zumindest auch Verbraucherinteressen durchgesetzt werden. Von der Anzahl der Abmahnungen kann nicht sofort auf eine Gewinnerzielungsabsicht geschlossen werden.

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09. Juli 2019

BGH äußert sich zur Missbräuchlichkeit der Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen

Abmahnung mit Kulli und BGB im Hintergrund
Urteil des BGH vom 26.04.2018, Az.: I ZR 248/16

a) Eine missbräuchliche Rechtsverfolgung im Sinne von § 8 Abs. 4 Satz 1 UWG liegt grundsätzlich vor, wenn mit einer Vielzahl von Abmahnungen ein im Verhältnis zum Jahresgewinn des Abmahnenden existenzbedrohender Verfolgungsaufwand verbunden ist, und für ihn an der Rechtsverfolgung kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse besteht.

b) Bei der für die Prüfung einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Massenabmahnungen gegenüber Händlern erforderlichen Gesamtbetrachtung der maßgeblichen Umstände kann zu berücksichtigen sein, dass der Abmahnende wegen der von ihm beanstandeten Werbeaussagen bereits eine einstweilige Verfügung gegen den Hersteller erwirkt hat.

c) Fehlt jedes wirtschaftlich nennenswerte Interesse an der Rechtsverfolgung, so entfällt die Indizwirkung einer im Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit sehr umfangreichen Abmahntätigkeit für einen Rechtsmissbrauch nicht dadurch, dass der Abmahnende sich zuvor bemüht hat, die Wettbewerbsverstöße ohne ausufernde Abmahntätigkeit einfach und kostengünstig abzustellen.

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15. März 2019

Werbung für Sportbekleidung als „olympiaverdächtig“ oder „olympiareif“ zulässig

Olympia Fackel
Pressemitteilung Nr. 28/19 zum Urteil des BGH vom 07.03.2019, Az.: I ZR 225/17

Die Verwendung der Bezeichnungen „olympiaverdächtig“ und „olympiareif“ zur Bewerbung von Sporttextilien stellt keinen Verstoß gegen das Olympia-Schutzgesetz dar. Die Werbung mit diesen Angaben sei nicht geeignet, die Gefahr von unmittelbaren Verwechslungen der beworbenen Produkte mit den vom Internationalen Olympischen Komitee erbrachten Dienstleistungen oder vertriebenen Produkten auszulösen. Außerdem liege kein Ausnutzen der Wertschätzung der olympischen Bezeichnungen vor. Die in der angegriffenen Werbung abgebildete Medaille in der Hand eines Sportlers stelle zudem nicht per se ein olympisches Motiv dar, weshalb sie nicht in den Schutzbereich des Olympia-Schutzgesetzes falle.

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22. Januar 2019 Kommentar

„keine-vorwerk-vertretung.de“ verletzt die Marke „Vorwerk“

Domainrecht Ordner
Urteil des BGH vom 28.06.2018, Az.: I ZR 236/16

Wird eine Marke innerhalb einer Domain erwähnt, wandelt der Domaininhaber auf einem schmalen Grat zwischen erlaubter Abgrenzung und unzulässiger Markennutzung. Die Domain „keine-vorwerk-vertretung“ verletzt Rechte des Inhabers der Marke „Vorwerk“. Trotz der inhaltlichen Distanzierung soll hier eine gedankliche Verknüpfung zur geschützten Wort-Bild-Marke entstehen. Nach jahrelangem Rechtsstreit stützte der Bundesgerichtshof diese Auffassung des Oberlandesgerichts aus Köln. Ein Unterlassungsanspruch gegen den Domaininhaber wurde jedoch verneint - zumindest vorerst.

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20. Dezember 2018

Keine generelle Vermutung der Täterschaft des Inhabers von Internetanschlüssen bei Filesharing-Fällen

Frau schaut durch Lupe
Urteil des LG Frankfurt a. M. vom 20.09.2018, Az.: 2-03 S 20/17

In Filesharing-Fällen besteht keine generelle Vermutung, dass der Anschlussinhaber Täter einer Urheberrechtsverletzung ist, die von seinem Anschluss aus begangen wurde und die er widerlegen oder erschüttern müsste, nur weil er Inhaber des Anschlusses ist. Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Dem Anschlussinhaber ist es jedoch nicht zumutbar, die Internetnutzung der Familienmitglieder zu dokumentieren.

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11. Dezember 2018

Anforderungen an Aufklärungspflichten bei Mehrfachabmahnung

Mann hält Klemmbrett und Lupe in der Hand und liest Abmahnung
Beschluss des LG Würzburg vom 27.09.2018, Az.: 1 HK O 1487/18

Ein Fall der Drittunterwerfung liegt dann vor, wenn der für die wettbewerbsrechtliche Verletzungshandlung Verantwortliche abgemahnt wird, er jedoch zuvor bereits eine Unterlassungserklärung gegenüber einem Dritten wegen derselben Verletzungshandlung abgegeben hat. In einem solchen Fall muss der (erneut) Abgemahnte bestimmte Aufklärungspflichten gegenüber dem Zweitabmahnenden erfüllen. Ein pauschaler Hinweis auf eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung genügt diesen Anforderungen nicht. Vielmehr muss der Abgemahnte den Zweitabmahner detailliert informieren, damit dieser zuverlässig beurteilen kann, ob die Wiederholungsgefahr durch die bereits abgegebene Unterlassungserklärung erloschen ist. Darunter fallen Angaben über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Höhe der Vertragsstrafe. Entsteht dem Zweitabmahner durch eine nicht ausreichend erfolgte Aufklärung ein Schaden (hier: die Kosten der Unterlassungsklage), kann der Zweitabmahner diesen Schaden gem. § 280 BGB geltend machen.

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27. November 2018

Datenschutzrechtliche Abmahnungen eingeschränkt möglich

Arzt hält ein virtuelles Herz mit einem Schloss in den Händen
Urteil des OLG Hamburg vom 25.10.2018, Az.: 3 U 66/17

Die Datenschutzrichtlinie sowie die Datenschutzgrundverordnung enthalten grundsätzlich kein abschließendes Sanktionssystem, das einer zivilrechtlich begründeten Verfolgung von Verletzungen der Datenschutzvorschriften durch Mitbewerber nach § 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG entgegenstünde. Allerdings erklärt das Datenschutzrecht unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen die Erhebung und Nutzung von sensiblen personenbezogenen Gesundheitsdaten auch ohne gesonderte Einwilligung des Patienten für zulässig. In diesen Fällen ist die „betroffene Person“ kein am Markt teilnehmender Mitbewerber, sondern in ihrer Eigenschaft als Patient und Träger von Persönlichkeitsrechten angesprochen.

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13. November 2018

„Nirgendwo Günstiger Garantie“ ist irreführende Werbung

Blaues und rotes Auto auf Münzstapel
Urteil des LG Köln vom 18.09.2018, Az.: 31 O 376/17

Eine „Nirgendwo Günstiger Garantie“ für den Vergleich von Autoversicherungen kann als unlautere geschäftliche Handlung im Sinne des § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG einzustufen sein. Bei dem angesprochenen Verkehrskreis kann durch das Garantieversprechen die Annahme entstehen, dass das Vergleichsportal die Gewähr dafür übernimmt, dass auf dem gesamten Markt keine günstigere KFZ-Versicherung zu finden sei. Sind außerhalb des Vergleichsportals tatsächlich jedoch Anbieter mit günstigeren Tarifen zu finden, ist die Werbung irreführend.

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23. Oktober 2018

Bezeichnung einer Partyveranstaltung als „Ballermann Party“ kann Markenrechtsverletzung darstellen

Menschen die auf einer Party mit den Händen hoch feiern
Urteil des OLG München vom 27.09.2018, Az.: 6 U 1304/18

Es stellt eine Markenrechtsverletzung an der eingetragenen deutschen Wortmarke „Ballermann“ dar, wenn ohne Einwilligung des Markeninhabers Partyveranstaltungen als „Ballermann Party“ beworben werden. Auch wenn der angesprochene Verkehrskreis mit dem prägenden Begriff „Ballermann“ eventuell eine Örtlichkeit auf der spanischen Insel Mallorca assoziiert, an welcher ein „ausschweifendes Partyleben“ stattfindet, stellt der Begriff keine lediglich rein beschreibende Bedeutung im Sinne eines allgemeinen Gattungsbegriffs für Partyveranstaltungen dar, wie dies etwa bei einer „Halloween Party“, „Beach Party“ oder auch „Christmas Party“ der Fall sein kann.

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