Inhalte mit dem Schlagwort „Abmahnung“

08. August 2017

Notwendigkeit der Widerrufsbelehrung und des Muster-Widerrufsformulars auf Werbeprospekten mit Bestellkarte

Werbeeinwurfsendungen im Briefkasten
Beschluss des BGH vom 14.06.2017, Az.: I ZR 54/16

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung (...) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Kommt es bei der Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU für die Frage, ob bei einem Fernkommunikationsmittel (hier: Werbeprospekt mit Bestellpostkarte) für die Darstellung der Informationen nur begrenzter Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung steht, darauf an,

a) ob das Fernkommunikationsmittel (abstrakt) seiner Art nach nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit zur Verfügung stellt,

oder darauf,

b) ob es (konkret) in seiner vom Unternehmer gewählten Gestaltung nur begrenzten Raum oder begrenzte Zeit bietet?

2. Ist es mit Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vereinbar, die Information über das Widerrufsrecht im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit im Sinne von Art. 8 Abs. 4 der Richtlinie 2011/83/EU auf die Information über das Bestehen eines Widerrufsrechts zu beschränken?

3. Ist es nach Art. 8 Abs. 4 und Art. 6 Abs. 1 Buchst. h der Richtlinie 2011/83/EU vor einem Vertragsabschluss im Fernabsatz auch im Fall begrenzter Darstellungsmöglichkeit stets zwingend geboten, dem Fernkommunikationsmittel das Muster-Widerrufsformular gemäß Anhang I Teil B der Richtlinie 2011/83/EU beizufügen?

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07. Juli 2017

Filesharing: Anforderungen an die Nachforschungsbemühungen im Rahmen der sekundären Darlegungslast

Würfel mit der Aufschrift P2P liegen vor einer Tastatur
Urteil des AG Ingolstadt vom 22.12.2016, Az.: 16 C 1661/16

Im Zusammenhang mit der dem Anschlussinhaber bei Filesharing-Fällen obliegenden sekundären Darlegungspflicht trifft ihn ebenso die Verpflichtung, Nachforschungen im Rahmen des ihm zumutbaren anzustellen um die eigene Täterschaft zu widerlegen. Kommen neben dem Anschlussinhaber noch der Ehepartner oder die minderjährigen Kinder in Betracht, so genügt es hierfür nicht, wenn lediglich dargelegt wird, dass sich die in Frage kommenden Personen den Vorfall ebenfalls nicht erklären könnten. Vielmehr müsste der Anschlussinhaber in einem solchen Fall in Erfahrung bringen, wer zum fraglichen Zeitpunkt Zugang zu einem internetfähigen Gerät hatte. Auch käme grundsätzlich eine Überprüfung der Endgeräte der Kinder in Betracht. Werden derartige Bemühungen nicht unternommen, kann nicht von hinreichenden Nachforschungsbemühungen ausgegangen werden.

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06. Juli 2017 Kommentar

Kindeswohlgefährdung durch WhatsApp: Mutter muss schriftliche Zustimmungen einholen

Mutter sitzt mit ihrem Kind beim Essen; die Tochter starrt auf ihr Smartphone, die Mutter schaut traurig
Kommentar zum Beschluss des AG Bad-Hersfeld vom 20.03.2017, Az.: F 111/17 EASO

Infolge der zunehmenden Technisierung kommen junge Menschen immer früher mit digitalen Medien in Berührung. So ist es heute nicht ungewöhnlich, wenn bereits Zehnjährige ein Smartphone besitzen und dadurch Zugriff auf das Internet und die damit verbundenen Dienste haben. Zwar können Instant-Messenger, wie etwa „WhatsApp“, die Kommunikation zu Freunden oder Verwandten fördern. Das AG Bad-Hersfeld sieht allerdings eher die Schattenseiten des Kurznachrichtendienstes und nimmt die Sorgeberechtigten in einem aktuellen Urteil in die Pflicht.

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02. Juni 2017

Online-Apotheke darf Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ verwenden

Tablet mit Medikamenten und Schriftzug Online Apotheke
Urteil des OLG Köln vom 22.02.2017, Az.: 6 U 101/16

Die Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ ist nicht irreführend, wenn eine Online-Apotheke zwar keine Ausführungen von Tätowierungen anbietet, jedoch Arzneimittel und Kosmetika, die im Zusammenhang mit der Pflege, insbesondere der Nachsorge von Tätowierungen und dem Stechen von Körperschmuck, stehen. Es ist anzunehmen, dass die angesprochenen Verkehrskreise der Bezeichnung „Tattoo-Apotheke“ nicht die Aussage entnehmen, die Apotheke würde Leistungen aus dem Bereich des Tätowierens anbieten. Ein Verstoß gegen das Irreführungsverbot scheidet demnach aus.

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16. Mai 2017

Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche wegen unlauterer Nachahmung einer Handtasche

Straßenschilder mit Beschriftung Original und Fälschung
Urteil des LG Köln vom 04.10.2016, Az.: 33 O 61/15

Der Vertrieb einer nachgeahmten Tasche ist wettbewerbswidrig, wenn das nachgeahmte Produkt über wettbewerbsrechtliche Eigenart verfügt und die Nachahmung geeignet ist, eine Herkunftstäuschung hervorzurufen. Eine wettbewerbliche Eigenart liegt vor, wenn bestimmte Merkmale des Erzeugnisses dazu dienen, die angesprochenen Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen. Anspruch auf Schadensersatz und Unterlassung hat der Hersteller des Originals, d. h. derjenige, der das Produkt in eigener Verantwortung herstellt und oder von einem Dritten herstellen lässt und über das Inverkehrbringen entscheidet.

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10. Mai 2017

Zur Haftung für Filesharing bei gehacktem W-LAN

Passwortgeschützes WLAN-Symbol
Urteil des BGH vom 24.11.2016, Az.: I ZR 220/15

a) Der Inhaber eines Internetanschlusses mit WLAN-Funktion ist nach den Grundsätzen der Störerhaftung zur Prüfung verpflichtet, ob der verwendete Router über die im Zeitpunkt seines Kaufs für den privaten Bereich marktüblichen Sicherungen verfügt. Hierzu zählt der im Kaufzeitpunkt aktuelle Verschlüsselungsstandard sowie die Verwendung eines individuellen, ausreichend langen und sicheren Passworts (Festhaltung an BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08, BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

b) Ein aus einer zufälligen 16-stelligen Ziffernfolge bestehendes, werkseitig für das Gerät individuell voreingestelltes Passwort genügt den Anforderungen an die Passwortsicherheit. Sofern keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt eine Sicherheitslücke aufwies, liegt in der Beibehaltung eines solchen werkseitig eingestellten Passworts kein Verstoß gegen die den Anschlussinhaber treffende Prüfungspflicht (Fortführung von BGHZ 185, 330 Rn. 34 - Sommer unseres Lebens).

c) Dem vom Urheberrechtsinhaber gerichtlich in Anspruch genommenen Anschlussinhaber obliegt eine sekundäre Darlegungslast zu den von ihm bei der Inbetriebnahme des Routers getroffenen Sicherheitsvorkehrungen, der er durch Angabe des Routertyps und des Passworts genügt. Für die Behauptung, es habe sich um ein für eine Vielzahl von Geräten voreingestelltes Passwort gehandelt, ist der Kläger darlegungs- und beweispflichtig.

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18. April 2017

Unterlassungsanspruch bei negativer Hotelbewertung besteht nur, wenn der Tatsachengehalt widerlegt wird

Tafel mit der gelben Überschrift "Hotel" mit einer Skala zur Vergabe der Anzahl an Sternen, Haken bei einem Stern
Urteil des OLG Hamburg vom 30.06.2016, Az.: 5 U 58/13

Bewertet ein Hotelgast ein Zimmer auf einem Online-Bewertungsportal negativ, weil unter anderem angeblich der Klodeckel zertrümmert im Waschbecken lag und überall Scherben und angeklebte Kaugummis waren, so kann der Hotelbetreiber die Unterlassung dieser Äußerungen nach Wettbewerbsrecht von dem Portalbetreiber nur verlangen, wenn die Tatsachenbehauptungen als unlauter einzustufen sind, sich also nicht als erweislich wahr darstellen. Um einen Unterlassungsanspruch allerdings erwirken zu können, muss das Hotel die Vorwürfe widerlegen. Streitet es die Behauptungen lediglich pauschal ab und hat es dem Hotelgast sogar ein neues Zimmer zugewiesen, so kann jedenfalls davon ausgegangen werden, dass dafür kein Anlass bestanden hätte, wenn mit dem Zimmer alles in Ordnung gewesen wäre.

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05. April 2017

Kündigung einer Unterlassungserklärung bei Rechtsmissbrauch

blaues Buch mit der Aufschrift Wettbewerbsrecht und einem Paragrafenzeichen in gold
Urteil des KG Berlin vom 09.12.2016, Az.: 5 U 163/15, 5 W 27/16

Ein Unterlassungsvertrag kann außerordentlich gekündigt werden, wenn der Unterlassungsgläubiger bei der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechtsmissbräuchlich im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG vorgegangen ist. Maßgebend hierfür sind die mit der Geltendmachung des Anspruchs verfolgten Ziele. Von einem Rechtsmissbrauch kann u.a. dann ausgegangen werden, wenn die Abmahntätigkeit in keinem vernünftigen wirtschaftlichen Verhältnis zur gewerblichen Tätigkeit des Abmahnenden steht, insbesondere, wenn der Unterlassungsgläubiger überschuldet ist und infolgedessen das Kostenrisiko seines außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehens vollständig dem Abgemahnten aufgebürdet wird. Ferner kann auch der Geltendmachung einer Vertragsstrafe aus einem durch missbräuchliches Verhalten zustande gekommenen Unterlassungsvertrag schon vor dessen Kündigung der Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB entgegen gehalten werden.

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23. März 2017

Verletzung der Tarifpflicht für Taxis durch Rabattaktionen von Taxivermittler

Taxi-Service-App auf Smartphone
Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 02.02.2017, Az.: 6 U 29/16

Rabattaktionen eines Taxi-Vermittlungsdienstes, die den Fahrgästen 50% der Taxikosten erstatten, verstoßen gegen die in den §§ 39 Abs. 1, Abs. 3, 51 Abs. 5 PBefG vorgeschriebenen Tarifpflicht und stellen eine Marktverhaltensregelung im Sinne der §§ 3, 3a, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG dar. Es ist Taxiunternehmen untersagt die amtlich festgelegten Beförderungsentgelte zu über- bzw. zu unterschreiten. Diese festgesetzten Fahrpreise sollen einen Preiswettbewerb der Taxiunternehmen verhindern und die Existenz kleinerer Taxiunternehmen schützen. Nur so kann ein gerechtes Wettbewerbsverhältnis aufrechterhalten werden.

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09. Februar 2017

Ahmt der Schleifisch den Kielfisch nach?

zwei gleichförmige, aber andersfarbige Kunstofffischköder mit Angelhaken vor weißem Hintergrund
Urteil des OLG Schleswig-Holstein vom 30.11.2016, Az.: 6 U 39/15

Eine geschäftliche Handlung ist unlauter, wenn sie u.a. Kennzeichen oder Waren eines Mitbewerbers herabgesetzt oder verunglimpft. Die Aussage, dass ein Konkurrenzprodukt eine Nachahmung sei, hat das Ziel den eigenen Absatz zu fördern und ist daher jedenfalls eine geschäftliche Handlung. Die Bezeichnung als Nachahmung ist jedoch wertungsneutral und deshalb in einer Gesamtwürdigung als zulässiges Werturteil nicht zu beanstanden.

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