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26. Juni 2018

Abmahnungsfrist: Wie lange ist lang genug?

Eine ablaufende Sanduhr, mit vielen Uhren im Hintergrund
Beschluss des OLG Bamberg vom 09.04.2018, Az.: 3 W 11/18

Eine Abmahnungsfrist von sechs Werktagen ist grundsätzlich zu kurz bemessen. Dies gilt insbesondere dann, wenn diese Frist über ein Wochenende mit einem sog. „Brückentag“ sowie zwei weiteren Feiertagen läuft. Laut Ansicht des Gerichts kann von einem mittelständischen Unternehmen, das zudem keine eigene Rechtsabteilung hat, nicht erwartet werden, dass derartige Fristen innerhalb dieser Zeit korrekt bearbeitet werden. Hierbei sei dem Unternehmen auch die Chance einzuräumen, zunächst Rat bei einem Rechtsanwalt einzuholen.

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