Inhalte mit dem Schlagwort „Absolutes Eintragungshindernis“

19. November 2024

Politischer Slogan kann keine Marke werden

Urteil des EuG vom 13.11.2024, Az.: T-82/24

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage des Administration of the State Border Guard Service of Ukraine abgewiesen, mit welcher eine Eintragung der Unionsmarke „RUSSIAN WARSHIP, GO F**K YOURSELF“ begehrt wurde. Bereits der Prüfer und die erste Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) hatten entsprechende Anträge abgelehnt. Die Eintragung sei zu verweigern, weil es sich bei dem Zeichen um einen politischen Slogan handle, der nicht der Hauptfunktion einer Marke, die Herkunft einer Ware oder Dienstleistung zu verkörpern, entspricht. Damit sei das absolute Eintragungshindernis der fehlenden Unterscheidungskraft gem. Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 2017/1001 erfüllt. Das Gericht stellte auch klar, dass die Beschwerdekammer in diesem Fall die Eintragung aller Waren und Dienstleistungen homogen ablehnen durfte, da es sich bei der fehlenden Unterscheidungskraft um ein absolutes Eintragungshindernis i.S.d. Art. 7 Abs. 1 der Verordnung 2017/1001 handelt.

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17. Juni 2016

Eintragung der Coca-Cola Flasche als dreidimensionale Marke gescheitert

Coca-Cola Flasche
Urteil des EuGH vom 24.02.2016, Az.: T-411/14

Der Anmeldung einer Coca-Cola Konturflasche ohne Riffelung als dreidimensionale Unionsmarke steht ein absolutes Eintragungshindernis entgegen. Begründet wird dies mit der fehlenden Unterscheidungskraft. Auch der Nachweis des Konzerns, dass beim Kunden eine Unterscheidungskraft erzielt worden sei, ist misslungen.

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28. August 2015

Eintragungshindernis von Marken mit geographischen Bezeichnungen

Weinfass auf dem zwei Gläser mit Rotwein und eine Flasche Rotwein steht
Urteil des EuG vom 14.07.2015, Az.: T-55/14

Der Bezeichnung einer Gemeinschaftsmarke, die eine geographische Angabe zur Kennzeichnung von Weinen enthält ("Lembergerland"), steht ein absolutes Eintragungshindernis entgegen, wenn auch Weine, die nicht diesen Ursprung haben, diese Kennzeichnung tragen.

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06. August 2015

Eintragung eines anstößigen Wortes als Gemeinschaftsmarke

Mann mit weißen Haaren und Brille flucht in eine Pylone
Urteil des EuG vom 26.09.2014, Az.: T-266/13

Ein Wort, das in einem Mitgliedstaat eine obszöne oder beleidigende Bedeutung hat, kann nicht als Gemeinschaftsmarke eingetragen werden, wenn dem Zeichen keine fremdsprachigen Elemente beigefügt sind, durch die der angesprochene Verkehrskreis dessen wahre Bedeutung erkennen kann. Bei der Bestimmung des angesprochenen Verkehrskreises müssen dabei alle Personen einbezogen werden, die mit der Marke konfrontiert werden.

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11. Oktober 2011

„PAKI“ beleidigt Inder

Urteil des EuGH vom 05.10.2011, Az.: T-526/09 Der Begriff "PAKI" ist nicht eintragungsfähig, da er von den englischsprachigen Verkehrskreisen in der Union als rassistische Beleidigung von Personen indischer Herkunft aufgefasst wird. Er stellt somit als Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und gegen die guten Sitten ein absolutes Eintragungshindernis dar. Dabei spielt es keine Rolle, dass der Begriff für Waren und nicht für Personen eingetragen werden soll.
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30. April 2010

Farbkombination Grün/Gelb ist Gemeinschaftsmarke

Urteil des EuG vom 28.10.2009, Az.: T-137/08

Die Farbmarke Grün/Gelb hat infolge ihrer markenmäßigen Benutzung die erforderliche Unterscheidungskraft erlangt. Wenngleich nachzuweisen ist, dass die Marke in der gesamten Gemeinschaft Unterscheidungskraft erlangt hat, wird keineswegs verlangt, für jeden Mitgliedstaat die gleiche Art von Beweisen vorzulegen.
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