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22. Februar 2012 Kommentar

BGH zum Rückforderungsanspruch bei abhanden gekommener Domain

Kommentar zum Urteil des BGH vom 18.01.2012, Az.: I ZR 187/10

Kaum ein Schreckensszenario dürfte für einen Domaininhaber größer sein, als die Situation einen fremden Dritten als Domaininhaber in den Whois-Daten seiner Domain vorzufinden. In der Praxis kommt es bedauerlicherweise immer wieder vor, dass einem Domaininhaber Domains abhandenkommen. Dies kann bei einem Transfer der Domain von einem Provider zu einem anderen Provider passieren oder wenn versäumt wird, die Domainregistrierung zu verlängern. Seltener wird schlicht die Zustimmung zum Inhaberwechsel gefälscht.

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