Inhalte mit dem Schlagwort „Absprache“

04. Juni 2013

Absprachen über Stundensätze zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten

Urteil des EuGH vom 14.03.2013, Az.: C-32/11 Der Europäische Gerichtshof hat in einem Vorabentscheidungsersuchen entschieden, dass Absprachen über die Vergütung von Stundensätzen zwischen Versicherungen und Kfz-Werkstätten gemäß Art. 101 AEUV kartellrechtswidrig sein können. Art. 101 Abs. 1 AEUV ist dahin auszulegen, dass solche Vereinbarungen als eine „bezweckte“ Wettbewerbsbeschränkung im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden können, sofern sich nach dem Inhalt und dem Ziel dieser Vereinbarungen sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhangs, in dem sie stehen, ergibt, dass sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind.
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20. Dezember 2010

Keine wettbewerbsbeschränkende Absprache durch Drohanruf

Beschluss des OLG Celle vom 02.12.2010, Az.: 13 Verg 12/10 Eine wettbewerbsbeschränkende Absprache setzt voraus, dass es der Bieter zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt, dass sein Verhalten den Wettbewerb beeinträchtigt bzw. beeinflusst. Ein Anruf, der  dem Zweck dient, Ärger über das Verhalten eines Mitbewerbers zum Ausdruck zu bringen, ist hierzu nicht ausreichend. Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn der Anrufer sehr aufgebracht ist und mit der Geltendmachung von Schadensersatz droht.
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02. Juli 2009

Für Kartellrechtsverstoß reicht nur eine Zusammenkunft zwischen Unternehmen aus

Urteil des EuGH vom 04.06.2009, Az.: C-8/08

Auch die einmalige Zusammenkunft zwischen Unternehmen kann als kartellrechtlicher Verstoß bewertet werden, selbst wenn der Wettbewerb weder verhindert oder eingeschränkt, noch verfälscht wurde. Eine abgestimmte Verhaltensweise verfolgt einen wettbewerbswidrigen Zweck im Sinne des Art. 81 Abs. 1 EG, wenn sie aufgrund ihres Inhalts und Zwecks und unter Berücksichtigung ihres rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs konkret geeignet ist, zu einer Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs innerhalb des Gemeinsamen Marktes zu führen.

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