Inhalte mit dem Schlagwort „abstrakte Farbmarken“

22. Dezember 2022

Hersteller aus dem Allgäu darf keinen Goldhasen verkaufen!

Ein goldener Schokoladenhase sitzt auf weißer Fläche und trägt rotes Halsband.
Urteil des OLG München vom 27.10.2022, Az.: 29 U 6389/19

Eine Confiserie aus dem Allgäu darf keine Schokoladenhasen mit goldener Verpackung mehr verkaufen, da eine Verwechslungsgefahr mit den bekannten Schokohasen des Herstellers Lindt bestünde, so das OLG München. Dies folgt einer vorangegangenen Entscheidung des BGH, der entschied, dass die goldene Farbe der Hasen sogenannte "Verkehrsgeltung" erlangt habe. Es wurde anhand einer Studie festgestellt, dass 70% der Verbraucher die goldene Farbe mit den Lindt-Hasen in Verbindung bringen. Die unterlegene Confiserie aus dem Allgäu muss nun unter anderem 250.000€ Schadensersatz an Lindt zahlen, sollte sie weiterhin goldene Schokohasen herstellen und vertreiben.

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24. August 2020

Streit um Lindt-Schokoladenhase: Goldener Farbton ist keine Benutzungsmarke

goldener Schokoladenhase mit goldenen Schokoladeneiern
Urteil des OLG München vom 30.07.2020, Az.: 29 U 6389/19

Bei dem goldenen Farbton des Schokoladenhasen von Lindt handelt es sich nicht um eine Benutzungsmarke. Zwar können auch abstrakte Farbmarken Benutzungsmarken darstellen, jedoch habe der Goldton des Schokoladenhasen nach Ansicht des OLG München keine Verkehrsgeltung erlangt. Bisher wurde eine Verkehrsgeltung bei abstrakten Farbmarken angenommen, wenn es sich hierbei um die Hausfarbe des Unternehmens handelte. Lindt hingegen verwendet lediglich für ein bestimmtes Produkt die goldene Farbe, weshalb es sich dabei nicht um die Hausfarbe handelt und keinen Farbmarkenschutz genießt.

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