Inhalte mit dem Schlagwort „Abweichung“

21. April 2021

Streitwert bei Verletzung der Bildrechte eines professionellen Fotografen

Kamera in Händen von Fotografen, im Hintergrund helles Licht
Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 30.03.2020, Az.: 11 W 8/20

Werden Bildrechte eines professionellen Fotografen durch einen gewerblich handelnden Anspruchsgegner verletzt, ist der Streitwert für das Hauptverfahren nach der Rechtsprechung zwischen 5.000 und 7.000 Euro anzusetzen. Bei einem Eilverfahren ist von einem Drittel weniger auszugehen, da hier nur eine vorläufige Entscheidung getroffen wird. Der Streitwert kann diese Richtwerte übersteigen, wenn das Bild einen hohen ökonomischen Wert aufweist oder Hinweise für eine besonders umfangreiche, gewerbliche Nutzung vorliegen. Eine Abweichung vom Streitwert des Antragsstellers kann nötig sein, wenn der Streitwert deutlich über- oder untersetzt ist oder die Angaben in einer Abmahnung stark abweichen.

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08. Oktober 2015

Umformulierte fernabsatzrechtliche Muster-Widerrufsbelehrung macht diese nicht zwingend unwirksam

Widerrufsbelehrung; Widerrufsrecht
Urteil des OLG Hamburg vom 03.07.2015, Az.: 13 U 26/15

Abweichungen der fernabsatzrechtlichen Widerrufsbelehrung vom Mustertext sind unschädlich, soweit es sich hierbei nicht um den Ausfluss einer inhaltichen Bearbeitung, sondern lediglich um redaktionelle Änderungen (hier: Umformulierung in „Wir“-Form) handelt, die nicht geeignet sind, die Belehrung für den Kunden unübersichtlich oder unverständlich zu machen.

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13. August 2014

Zur Abweichung einer Widerrufsbelehrung von der Musterbelehrung

Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 07.07.2014, Az.: 23 U 172/13

Weicht eine Widerrufsbelehrung geringfügig von der Musterbelehrung nach § 14 I BGB-InfoV ab, so führt dies nicht zur Unwirksamkeit, wenn keine inhaltliche Bearbeitung vorliegt. Ist die Abweichung ohne jede sinntragende Auswirkung sowie ohne Einfluss auf den Informationsgehalt der Widerrufsbelehrung, so kann sich der Unternehmer auch auf die Schutzwirkung des § 14 I BGB-InfoV berufen.

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18. Juni 2009

Keine Abweichung vom gerichtlichen Sachverständigen ohne vorherige Anhörung

Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.01.2009, Az.: I-2 W 56/08

Das Gericht muss bei Patentansprüchen regelmäßig Tatsachen bewerten, die nur aus dem Verständnishorizont des Durchschnittsfachmanns festzustellen sind. Sollte eine vermeintliche Fehlinterpretation des Gutachters nicht ausschließlich durch eine Verkennung patentrechtlicher Auslegungsregeln begründet sein, muss das Gericht im Rahmen seiner Erwägungen ihn dazu befragen oder eine eigene technische Sachkunde im zugehörigen Bereich darlegen.

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