Adidas verliert in einem Fall Rechte an drei Streifen
Bei der eingetragenen Marke handelt es sich nicht um eine Mustermarke, die aus einer Reihe von Elementen besteht, die regelmäßig wiederholt werden, sondern um eine Bildmarke. Benutzungsformen, die von den wesentlichen Merkmalen der Marke abweichen, können bei der Beurteilung nicht berücksichtigt werden. Adidas konnte nicht nachweisen, dass die fragliche Marke im gesamten Gebiet der Union benutzt worden sei und infolge ihrer Benutzung in diesem Gebiet Unterscheidungskraft erlangt habe. Aufgrund dessen wurde die Nichtigkeit der Unionsmarke bestätigt.