Inhalte mit dem Schlagwort „Admin-C“

21. Mai 2012

Haftung für Werbelinks auf Parkseite

Kommentar zum Urteil des VG Düsseldorf vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10

Es erfreut sich großer Beliebtheit, Domains, die noch nicht benutzt werden, zu parken. Auf der Parkseite werden üblicherweise Werbelinks angezeigt. Auch wenn der Domaininhaber hierdurch nicht reich werden wird, kann er hoffen, dass jedenfalls die Registrierungsgebühren bei der DENIC gedeckt werden. Nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10, könnte es allerdings passieren, dass solche Werbelinks dem Domainhaber teuer zu stehen kommen.

Weiterlesen
02. Mai 2012

regierung-oberfranken.de

Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10 a) Die für die Registrierung von Domainnamen unter der Top-Level-Domain „.de“ zuständige DENIC haftet dann als Störerin, wenn sie von Dritten auf eine offenkundige, von ihrem Sachbearbeiter unschwer zu erkennende Verletzung des Namensrechts hingewiesen wird (Fortführung von BGHZ 148, 13 - ambiente.de). b) Eine solche offenkundige Namensrechtsverletzung liegt vor, wenn es sich bei dem als verletzt geltend gemachten Namen um die offizielle Bezeichnung der für die Verwaltung eines Regierungsbezirks zuständigen Behörde handelt und der beanstandete Domainnamen von einem in Panama ansässigen Unternehmen registriert worden ist.
Weiterlesen
05. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum I

Beschluss des LG Hamburg vom 14.04.2010, Az.: 315 O 375/09 Der Link zum Impressum einer Webseite ist auch dann im ausreichenden Maß leicht erkennbar im Sinne des § 5 TMG, wenn der Begriff „Impressum“ gewählt und er in einer kleinen und grauen Schrift auf schwarzem Hintergrund dargestellt wird.
Weiterlesen
04. April 2012

Zur Haftung des Admin-C bei (zu) schwer erkennbarem Impressum II

Beschluss des HansOLG Hamburg vom 17.01.2012, Az.: 3 W 54/10 1. Der Admin-C haftet grundsätzlich nicht für eine Rechtsverletzung, die durch das Betreiben der Domain verwirklicht wurde. Der Admin-C nimmt grundsätzlich an der Privilegierung der DENIC teil. Eine Haftung des Admin-C kommt in Betracht, wenn er als Täter- oder Teilnehmer gehandelt hat. Die Grundsätze der Störerhaftung können im lauterkeitsrechtlichen Bereich nicht (mehr) angewendet werden.
Weiterlesen
20. Dezember 2011 Kommentar

Und die DENIC haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 172/2011 zum Urteil des BGH vom 27.10.2011, Az.: I ZR 131/10

Wenn eine Internetadresse mit der Top-Level-Domain „.de“ eingetragen wird, ist hierfür die DENIC zuständig und verantwortlich. Allerdings ist die DENIC in der Regel nicht haftbar zu machen, wenn bereits die Eintragung der Domain gegen die Rechte Dritter verstößt. Daher ist es regelmäßig erforderlich gegen den Domaininhaber und unter Umständen gegen den Admin-C vorzugehen, wenn man sich in seinen Rechten verletzt sieht. In einem aktuellen Fall wurde die DENIC nun erfolgreich in Anspruch genommen.

Weiterlesen
17. November 2011 Kommentar

baslerhaarkosmetik.de – Und der Admin-C haftet doch

Kommentar zur Pressemitteilung Nr. 180/2011 zum Urteil des BGH vom 09.11.2011, Az.: I ZR 150/09

Nach über 10 Jahren der Domainrechtsprechung hat sich nun erstmals der Kennzeichensenat des Bundesgerichtshofs mit der heftig umstrittenen Thematik der Haftung des Admin-C befasst. Der administrative Ansprechpartner (sog. Admin-C) haftet unter bestimmten Umständen als Störer für die Verletzung von Rechten Dritter durch die Domain. Eine solche Haftung kommt dann in Betracht, wenn freigewordene Domains automatisch ermittelt und registriert werden, ohne dass der Anmelder prüft, ob eine Verletzung von Rechten Dritter stattfindet.

Weiterlesen
20. Juli 2010

Anspruch auf Löschung einer Domain bei evidenter Rechtsverletzung Dritter

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 17.06.2010, Az.: 16 U 239/09 Der Freistaat Bayern klagte gegen den Admin-C von vier Domains, mitunter „regierung-oberbayern.de“, auf Aufhebung der Registrierungen, da er sein Namensrecht beeinträchtigt sah. Dies bestätigte nun auch das OLG Frankfurt am Main in zweiter Instanz, da die Rechtsverletzung hierbei derart offenkundig sei und sich auch Mitarbeitern der Beklagten aufdrängen müsse, so dass eine Löschungspflicht bestünde.
Weiterlesen
10. Juni 2010

Keine Prüfungspflichten des Admin-C im Außenverhältnis

Urteil des OLG München vom 30.07.2009, Az.: 6 U 3008/08

Der Admin-C regelt für den Inhaber einer Domain verbindlich alle betreffenden Angelegenheiten gegenüber der Denic. Sein Pflichtenkreis beschränkt sich dabei nur auf das Innenverhältnis zwischen Domaininhaber und der Denic. Als Stellvertreter des Domaininhabers obliegen ihm daher auch keine Prüfungspflichten im Außenverhältnis zu Dritten im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit von Domainbezeichnungen. Mangels Prüfungspflichten haftet der Admin-C folglich nicht als Störer.
Weiterlesen
26. November 2009

Haftung des Admin-C für Rechtsverletzung auf registrierter Domain

Urteil des OLG Stuttgart vom 24.09.2009, Az.: 2 U 16/09

Ausländische Firmen, die eine deutsche Domain bei der DENIC registrieren wollen benötigen einen deutschen sogenannten "administrativen Ansprechpartner", kurz Admin-C. Hat der in einem solchen Fall für die Domain zuständige Admin-C keinen Bezug zu der Firma, sondern erklärt sich dieser lediglich generell bereit als formell zuständiger Admin-C eingetragen zu werden, haftet dieser grundsätzlich auch nicht für die Inhalte der jeweiligen Webseite nach den Grundsätzen der Mitstörerhaftung. Verkennt der Admin-C jedoch offensichtliche und eindeutige Rechtsverletzungen, verletzt dieser seine dennoch bestehenden Prüfungspflichten und macht sich mit haftbar.
Weiterlesen
Jetzt zum Newsletter anmelden!

Erlaubnis zum Versand des Newsletters: Ich möchte regelmäßig per E-Mail über aktuelle News und interessante Entwicklungen aus den Tätigkeitsfeldern der Anwaltskanzlei Hild & Kollegen informiert werden. Diese Einwilligung zur Nutzung meiner E-Mail-Adresse kann ich jederzeit für die Zukunft widerrufen, in dem ich z. B. eine E-Mail an newsletter [at] kanzlei.biz sende. Der Newsletter-Versand erfolgt entsprechend unserer Datenschutzerklärung.

n/a