Schadensersatz wegen unberechtigter Abmahnung
Auch im Rahmen einer AdWords-Anzeige, die räumlich oder farblich von den sonstigen Suchergebnissen im Internet abgegrenzt ist, kann in Ausnahmefällen ein Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber erforderlich sein. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Markeninhaber ein Vertriebssystem nutzt, welches aus zahlreichen Einzelhändlern zusammengesetzt ist, so dass der einzelne Internetnutzer ohne Hinweis nicht erkennen kann, ob der Werbende zu diesem Vertriebssystem gehört oder nicht. Liegt allerdings kein derartiger Ausnahmefall vor und wird trotzdem abgemahnt, kann sich der Abmahnende schadensersatzpflichtig machen.